Bescheid geändert

Vergewaltigung: Doch Anspruch auf Schmerzensgeld

Niederösterreich
19.05.2020 06:00

Ein Aufschrei hallte nach diesem Drama durchs Land: Christine F. (damals 71 Jahre alt) musste vor fünf Jahren ein Martyrium durchmachen - vergewaltigt von zwei Asylwerbern, die Frau war am Ende. Doch der Staat verweigerte Schmerzensgeld. Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) hat den Bescheid nun „ausgehebelt“. Für Christine F. ist das allerdings zu spät - sie ist bereits vor einiger Zeit verstorben.

Dieser Satz in dem Bescheid aus einer Abteilung seines Ministeriums machte auch Anschober fassungslos. Zitat: „Die verbrechenskausalen Gesundheitsschädigungen sind nicht einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen.“ Die Reaktion des Ministers folgte prompt nach der Veröffentlichung dieser Tatsache in der „Krone“. „Wir werden diesen Bescheid sicher nicht so hinnehmen.“

Von zwei 17-Jährigen vergewaltigt
Denn Christine F. wurde an diesem heißen Septembertag im Jahr 2015 nach einer Hüft-OP beim Spaziergang mit Hündin „Gina“ in Traiskirchen (NÖ) von zwei (vorerst) zuvorkommenden Asylwerbern unter die Arme gegriffen - bis zu dieser Böschung an der Schwechat. Sie konnte gar nicht so schnell schauen, war ihr Gesicht in die Erde gedrückt, sie wurde von den beiden 17-Jährigen vergewaltigt.

Das verurteilte Duo konnte kein Schmerzensgeld zahlen - ebenso nicht der Staat. Jetzt ist alles anders. „Nach nochmaliger Überprüfung“, heißt es aus dem Sozialministerium, „liegen die Voraussetzungen für die Erbringung einer Pauschalentschädigung für ein Schmerzensgeld nach dem Verbrechensopfergesetz vor.“ Für die Hinterbliebenen - denn für Christine F. kommt das alles zu spät. Sie war einige Zeit nach der Vergewaltigung durch die beiden Männer verstorben.

Sandra Ramsauer, Kronen Zeitung

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