Ihre Notare

Lassen Sie sich beim Immobilienkauf beraten

Nachrichten
05.03.2020 15:27
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Wer eine Immobilie erwerben will, nimmt in der Regel viel Geld in die Hand. Umso wichtiger ist es, sich bereits vor der Kaufentscheidung beziehungsweise im Zuge der Vertragsgestaltung rechtlich kompetent beraten zu lassen.

Wie komme ich ins Grundbuch?

Was ist eine Treuhandschaft?

Was ist das Lastenblatt?

Was sind Wegerechte?

Was ist ein Vorkaufsrecht?

Was muss ich beim Kaufvertrag beachten?

Womit kann ich zum Notar gehen?

Beim Kauf einer Immobilie lauert auf all jene, die damit nicht täglich zu tun haben, so mancher Stolperstein. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, können Notare dem Käufer von Anfang an beratend zur Seite stehen und von Beginn an Unsicherheiten aus dem Weg räumen.

·  Die Unterstützung der Notare beginnt mit einem Blick in das Grundbuch. Dabei werden die Eigentumsverhältnisse der Liegenschaft überprüft.

·  Das Lastenblatt verrät, ob die Immobilie mit Hypotheken belastet ist.

·  Danach folgen Vertragserstellung,

·  die Übernahme der Treuhandschaft, die ein wichtiger Aspekt zur Absicherung von Käufer und Verkäufer ist,

·  sowie die Beglaubigung der Unterschriften.

·  Natürlich gehört auch die Abwicklung der Finanzamtserfordernisse dazu, also entweder die Selbstberechnung von Grunderwerbs- und Immobilienertragssteuer oder die Übermittlung der Abgabeerklärung.

·  Letzter Schritt im notariellen Unterstützungspaket ist die Durchführung der Eintragung ins Grundbuch.

·  Notare sind auch mit dem Bauträgergesetz bestens vertraut und deshalb kompetenter Partner für Bauträger und Personen, die beabsichtigen, eine Immobilie eines Bauträgers zu erwerben.

Beratung von A bis Z

Notare beraten nicht nur Käufer und Verkäufer, sondern stehen Mietern sowie Vermietern ebenfalls mit ihrem Fachwissen zur Seite. Dabei sind zumeist Vertragserstellung und die erforderliche Beratung, etwa in Hinblick auf Befristungen, im Fokus. Auch wenn es darum geht, Immobilien zu vererben oder zu verschenken, sind Notare wertvolle und sehr erfahrene Ansprechpartner. Und zwar nicht nur, was das Testament oder die Schenkung betrifft. Sie beraten beispielsweise Übergeber darüber hinaus, wenn es darum geht, sie abzusichern,falls sie weiterhin im Haus leben wollen. Beispielsweise durch ein Wohnungsgebrauchsrecht oder ein Fruchtgenussrecht. Oder auch durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot. Das Haus kann dann ohne Zustimmung der Übergeber weder verkauft noch belastet werden.

Die 521 österreichischen Notarinnen und Notare stehen für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung gerne zur Verfügung. Als unparteiische Rechtsberater können sie für Rechtssicherheit sorgen.

Eine Notarin / Einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie auf www.notar.at.

Eine Information der ÖGIZIN GmbH

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