Es war eine Szene, die sich Anfang September in einem Salzburger Seniorenheim abgespielt hat. Und letztlich das Landesgericht beschäftigte: Tierquälerei warf die Staatsanwältin einem Pensionisten (83) vor. Er soll einem Yorkshire Terrier einen Tritt verpasst haben. Klarerweise zeigte sich das Frauerl über die Attacke auf ihren „Chester“ aufregt. Wohl zu sehr, denn laut dem Richter stellte sie den Vorfall dramatischer dar, als er war. Freispruch im Zweifel. Weil: „Das Gesetz ein rohes Misshandeln verlangt“. Moralisch war es jedenfalls verwerflich, meinte auch Herr Rat.
Der Angeklagte erschien nicht zum Prozess. Seine Abwesenheit dürfte aber wohl auch seinem hohen Alter und seinem Gesundheitszustand geschuldet sein. Es wurde dennoch verhandelt. Gegenüber der Polizei hatte der 83-Jährige den Vorfall bereits geleugnet. Richter Philipp Grosser hörte sich nun das Frauerl (62) von „Chester“ und eine Angestellte des Seniorenwohnheims an: Passiert ist der Vorfall am 2. September in den Gängen eines Seniorenheims. Die Frau ging mit ihrem ungeleinten Hund beim sitzenden Senior vorbei. „Auf einmal holte er aus und trat meinem Hund voll ins Gesicht.“ Dabei soll der Senior ihren kleinen Vierbeiner auch beleidigt haben. „Mein Hund hat wirklich nichts gemacht“, zeigte sie sich entrüstet, sprach auch von Absicht.
Yorkshire Terrier geht es wieder gut
Wie einen Ball soll er den Yorkshire Terrier getreten haben, führte sie weiter aus. Sie sei dann zum Tierarzt, der eine Schädelprellung feststellte. Ihrem Wauzi gehe es aber wieder gut. Strafrechtlich reichte es aber nicht zu einer Verurteilung, unterstrich der Richter: „Der Angeklagte sagt, er habe nicht getreten. Das Opfer schildert es aufgeregt und stellt es dramatischer dar, als es ist.“ Eine rohe Misshandlung hat es nicht gegeben, genau eine solche verlangt aber der Tierquälerei-Paragraf. Deshalb, Freispruch im Zweifel. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Eines stellte der Richter aber auch klar: „Moralisch war es sicher nicht in Ordnung.“
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