Ab 21. Dezember

Tiroler Fahrverbote für den Winter beschlossen

Tirol
23.10.2019 12:30

Die Tiroler Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Mittwoch die bereits angekündigten Fahrverbote für den Stau-Ausweichverkehr für den Winter beschlossen. Betroffen davon sind - wie bereits im Sommer - die Bezirke Kufstein, Reutte und Innsbruck-Land, erstmals soll es aber auch im Bezirk Schwaz beim Achensee Richtung Jenbach ein Fahrverbot geben.

Die Fahrverbote sollen von Samstag, 21. Dezember, bis einschließlich Ostermontag, 13. April 2020, gelten. An Samstagen werden die betroffenen Straßen von 7 bis 19 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 17 Uhr gesperrt. Neben den Fahrverboten werden bei Kufstein und im Wipptal, wie ebenfalls bereits im Sommer, Dosierampeln zum Einsatz kommen.

„Sommer hat gezeigt, dass die Fahrverbote wirken“
„Wenn der Ausweichverkehr in den Dörfern auf schwierige Wetter- und Straßenverhältnisse trifft, wie es im Winter häufig der Fall ist, ist an ein Durchkommen oftmals nicht mehr zu denken. Damit die Verkehrs- und Versorgungssicherheit dauerhaft gewährleistet ist, weiten wir die Fahrverbote auf dem niederrangigen Straßennetz auch auf den Winter aus. Denn der Sommer hat gezeigt, dass die Fahrverbote wirken und eine echte Entlastung für die Gemeinden bringen. Deshalb halten wir daran fest“, sagt Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP).

Experten analysierten Situation
Die Fahrverbote wurden auf Basis einer intensiven Analyse und Beurteilung durch die Experten festgelegt. „Auch wenn es für die Fahrzeuglenkenden oft bedeutet, dass sie auf der Autobahn den Stau abwarten bzw. aushalten müssen und nicht ins niederrangige Straßennetz ausweichen können, haben die Fahrverbote für die Gemeinden eine sehr große Bedeutung: Sie werden maßgeblich vom Ausweichverkehr entlastet und können sich auf die Versorgungssicherheit vor Ort verlassen. Das ist unser Ziel - vor allem dann, wenn starker Reiseverkehr beim Urlauberschichtwechsel auftritt“, erklärt Verkehrsreferentin Ingrid Felipe (Grüne), dass es maßgeschneiderte verkehrsbeschränkende Maßnahmen braucht, um die Bevölkerung sowie Gäste vor Ort zu entlasten und ihre Sicherheit gewährleisten zu können.

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