Tierquälerei in Ktn

Schuldspruch: Landwirt ließ Kälber verhungern

Tierecke
19.09.2019 12:48

Ein 24 Jahre alter Landwirt aus dem Bezirk Wolfsberg ist am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei und Betrugs zu sieben Monaten bedingter Haft und 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sieben Kälber verhungern und verdursten lassen, einige weitere Tiere überlebten nur knapp. Am Donnerstag legte er vor Richterin Sabine Roßmann ein Geständnis ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bauer werden, das war der Traum des gelernten Zimmerers, und im vergangenen Jahr ging er daran, sich diesen zu verwirklichen. Er kaufte einem Geschwisterpaar ein Grundstück für 9.000 Euro ab, die er nicht hatte. Dort errichtete er Baracken und stellte darin 80 Kälber ein. Allerdings konnte er den Kaufpreis für das Grundstück nicht bezahlen, die Baracken waren von der Ausstattung her nicht als Stall geeignet, schon gar nicht im Winter, und als einige Kälber gesundheitliche Probleme hatten, kam der Mann nicht auf die Idee, einen Tierarzt zu holen. Das Ergebnis: sieben Kälber wurden im März tot gefunden, einige andere laut dem Amtstierarzt gerade noch gerettet.

Kälber waren nur einen Monat beim Bauern
Der Kaufvertrag wurde rückabgewickelt und der Jungbauer hatte eine Anklage von Staatsanwältin Gabriele Lutschounig wegen Betrugs und wegen Tierquälerei am Hals. Vor Gericht gab der Mann alles zu, er sei überfordert gewesen und habe die Probleme unterschätzt, meinte er. Einen Versuch, die Verantwortung für den Tod der Kälber auf deren Verkäufer zu schieben - er habe die Tiere nur einige Tage bei sich gehabt - widerlegten die peniblen Aufzeichnungen der Agrarmarkt Austria. Demnach hatte er die Kälber einen Monat lang in seinem Besitz gehabt, bevor sie starben. Das könne wohl sein, er könne sich nicht mehr so genau erinnern, sagte der 24-Jährige, als ihn Roßmann mit den Fakten konfrontierte.

Bedingte Haft und Geldstrafe
Sie verurteilte den Bauern schließlich zu einer Geldstrafe von 300 Tagsätzen zu je fünf Euro sowie sieben Monaten bedingter Haft. Der Mann nahm das Urteil sofort an. Staatsanwältin Lutschounig gab keine Erklärung ab.

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