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Dem mutmaßlichen Hackerangriff auf die ÖVP-Zentrale ist ein parteienübergreifender Ruf nach Aufklärung gefolgt. Mittlerweile setzte das Bundeskriminalamt die Ermittlungen in Gange. Auch die EU wurde alarmiert. „Krone“-Wahlkampfschiedsrichter Peter Filzmaier zückt in dieser Causa die Rote Karte. Nur für wen, das sei die große Frage.
Der widerrechtliche Zugriff auf ein Computersystem ist laut Paragraf 118a unseres Strafgesetzbuchs kriminell. Wenn sich jemand durch einen Hackerangriff auf die ÖVP Daten beschafft hat, ist das eine Straftat.
Wer steckt dahinter? Alles ist möglich
Derzeit wissen wir freilich nicht, wer dahintersteckt. Von Erpressern über ausländische Geheimdienste bis innenpolitisch motivierte Hintermänner ist alles möglich. Je nachdem gilt die rote Karte ein paar Verbrechern, Putin & Co. oder Politikakteuren.
Was aber, wenn gestohlene Daten echt sind und sich unsaubere Praktiken der ÖVP herausstellen? Bloß zu sagen, etwas „könnte“ da gefälscht sein, wäre eine dünne Rechtfertigung. Stattdessen müssen Dokumente sorgsam geprüft werden. Hier droht vielleicht der ÖVP Rot. Etwaige Machenschaften würden um nichts besser, weil wir sie durch den Diebstahl kennen.
Eine Rote Karte sollte es auch für jeden geben, der - oft feige anonym im Internet - Behauptungen als Tatsachen verbreitet. Unterstellungen ohne Beleg, entweder die ÖVP hätte den „Hack“ ihrer Daten erfunden oder SPÖ, FPÖ, Grüne würden dahinterstecken, sind übel.
Peter Filzmaier
„Krone“-Wahlkampfschiedsrichter:
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