Zivildiener-Engpass

Tauglichkeitskriterien: Rotes Kreuz begrüßt Pläne

Österreich
17.07.2019 14:32

Das Rote Kreuz hat als größter Zivildienstträger des Landes die Ankündigung der ÖVP, die Tauglichkeitskriterien zu senken und damit mehr junge Männer zum Heer und zum Zivildienst zu bringen, begrüßt. Personelle Engpässe haben im Vorjahr bereits dazu geführt, dass nicht alle Zivildienststellen besetzt werden konnten. Für 2019 zeichnet sich laut der Rettungsorganisation eine ähnliche Entwicklung ab.

„Wir begrüßen daher die Idee einer Überarbeitung der Tauglichkeitskriterien, auch im Hinblick auf den Zivildienst“, sagte Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer am Mittwoch. „Wenn junge Menschen für nicht tauglich befunden werden, Dienst mit der Waffe zu tun, heißt das noch lange nicht, dass sie keinen sinnvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten und der Allgemeinheit dienen können.“

Mit einer Entscheidung für den Zivildienst würden junge Männer soziale Kompetenzen erwerben und Verantwortung übernehmen. Zudem würden sie mit der Ausbildung zum Rettungssanitäter eine vollwertige Berufsausbildung erhalten. Das Engagement bringe auch einen Mehrwert für das eigene Qualifikationsprofil, machte das Rote Kreuz Werbung für den Wehrersatzdienst.

Zivildiener bleiben Organisationen oft als Freiwillige erhalten
Auch der Gemeindebund begrüßte den Vorstoß der ÖVP. „Gemeinden brauchen die Unterstützung der Grundwehrdiener im Katastrophenfall und die engagierte Arbeit der Zivildiener in den vielen Einrichtungen der Gemeinden, von der Rettung bis hin zur Pflege und den sozialen Diensten. Um auch in Zukunft möglichst viele junge Menschen für den Dienst an der Gesellschaft zu gewinnen, ist eine Reform der Tauglichkeitskriterien ein wichtiger und diskussionswürdiger Schritt“, erklärten Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl und -Vizepräsident Rupert Dworak.

Die beiden Spitzenvertreter des Gemeindebundes betonten außerdem, dass die Leistungen der Grundwehrdiener und der Zivildiener unverzichtbar für die Gemeinden sind. Den Rettungsorganisationen bleiben nämlich viele Zivildiener nach dem Dienst weiterhin als Ehrenamtliche erhalten, was gerade im ländlichen Raum wichtige Versorgungsfragen löst.

Verwaltungsgerichtshof: Teiltauglichkeit nicht möglich
Die Senkung der Tauglichkeitskriterien ist aber nicht ganz so einfach, wie Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes zeigen. „Der Dienst im Bundesheer umfasst jedenfalls eine militärische Komponente im engeren Sinn, auf die sich auch die Ausbildung der Grundwehrdiener zu erstrecken hat. Dies bringt die Anforderung mit sich, dass der Betreffende jedenfalls eine Waffe bedienen und ein gewisses Mindestmaß an Kraftanstrengung und Beweglichkeit entwickeln kann“, heißt es in einem Gerichtserkenntnis.

Fest steht auch, dass ein junger Mann keine bleibenden Schäden durch den Grundwehr- oder den Zivildienst davontragen darf. Wenn im Fall einer bereits bestehenden Beeinträchtigung (z.B. Gehörschaden) durch den Grundwehrdienst eine Verschlechterungen droht, führt das ebenfalls zu einer Untauglichkeit. Für die Republik könnte dies sonst rechtliche Folgen mit sich bringen.

ÖVP ist bewusst, dass Gesetz geändert werden müsste
Das dürfte auch der ÖVP bewusst sein, denn sie verweist darauf, dass sich die Urteile „auf die derzeitige Rechtslage“ beziehen würden. Daher bedürfe es einer gesetzlichen Änderung. „Das ist unser Plan in einer neuen Regierung“, hieß es am Mittwoch seitens der Türkisen.

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