Sind Sie Österreicherin oder Türkin? Um diese doch kurios anmutende Frage drehte sich ein Verfahren am Salzburger Landesverwaltungsgericht. Mitte September 2018 entzog das Land per Bescheid einer Frau die österreichische Staatsbürgerschaft, weil sie sich Ende 2015 die türkische geholt hätte. Sie scheine nämlich in einer türkischen Wählerevidenz auf und sei wahlberechtigt gewesen, argumentierte die Behörde. Dies verneinte die Frau und legte Beschwerde ein.
Frau legte Beweise vor
Dem Verwaltungsgericht präsentierte sie einen Auszug aus dem Personenstandsregister, wonach sie ihren türkischen Pass abgelegt hatte, was Ende 1998 das Innenministerium in Ankara bestätigte. Und sie wies nach, dass sie für Reisen in die Türkei ein Visum gebraucht hatte.
Verwaltungsgericht hob Bescheid auf
„Kein taugliches Beweismittel“ war dagegen die Wählerevidenz, da diese „jederzeit veränderbar“ und „nicht authentisch“ sei, so das Gericht. Es gab der Beschwerde Folge und hob den Bescheid des Landes auf: Die Frau ist und bleibt Österreicherin.
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