Bedingte Haft

Taxler “grapschte” Mädchen von hinten an den Busen

Tirol
23.03.2010 11:35
Ein 62-jähriger Taxifahrer ist am Dienstagvormittag in Innsbruck wegen geschlechtlicher Nötigung verurteilt worden. Er spielte sich zuerst als "Samariter" auf, als er ein 16-jähriges Mädchen, das den Bus verpasste, nach Hause fuhr, obwohl sie kein Geld dabei hatte. Dann belästigte er die Jugendliche allerdings und begrapschte sie.

Geschlechtliche Nötigung ist kein Bagatelldelikt: Es wird vor einem Schöffengericht verhandelt und kann mit einem halben bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

Der Vorfall ereignete sich am 15. August des Vorjahres: Die 16-Jährige stand am Marktgraben und hatte den letzten Bus heim ins O-Dorf verpasst. Weil ihre Mutter gerade in Niederösterreich war, konnte diese sie nicht abholen. Also ging das Mädchen zum nächstgelegenen Taxistand und fragte die Fahrer, ob diese sie nach Hause bringen könnten. Da sie aber kein Geld dabei hätte, würde sie erst am darauffolgenden Montag zahlen. Mehrere Taxler schickten sie kopfschüttelnd wieder weg.

Nicht so der 62-jährige Angeklagte: Er "half" dem Mädchen und versprach ihr, sie nach Hause zu bringen. Schon während der Fahrt wurde es allerdings unangenehm für die Jugendliche. Der Mann griff auf die Beifahrerseite rüber und begann mit der 16-Jährigen Händchen zu halten. Zuerst dachte sie sich nichts dabei. Wahrscheinlich wolle er sie nur trösten.

Als das Taxi dann im O-Dorf ankam und das Mädchen ausstieg, ging der Mann jedoch noch einen Schritt weiter. Er packte das Mädchen von hinten und griff ihr an den Busen.

Späte Anzeige: Mädchen schämte sich
Einen Monat traute sich die 16-Jährige nicht, Anzeige zu erstatten. Zu sehr schämte sie sich, erzählte sie bei der Verhandlung. Nur auf stetes Drängen der Mutter ließ sie sich zu dem Schritt bewegen.

Der 62-Jährige verteidigte sich vor Gericht: Die Schilderung des Mädchens stimme nicht! Händchen gehalten habe er mit der 16-Jährigen, allerdings tatsächlich nur, um sie zu trösten. Mehr soll nicht gewesen sein. Richter Norbert Hofer glaubte der Jugendlichen und verurteilte den Mann zu vier Monaten bedingter Haft sowie einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

von Hans Licha (Tiroler Krone) und Manuel Diwosch (krone.at)
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