Verstöße gegen das Gesetz und kollektivvertragliche Bestimmungen sind in der Rechtsberatung der Arbeiterkammer täglich Brot. „Besonders dreist ist aber, wenn bereits im Arbeitsvertrag gesetzwidrige Bestimmungen angeführt sind“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer. Für einen Handelsangestellten aus Linz hat sich die Intervention der AK gelohnt: Er bekam fast 9.000 Euro Nachzahlung.
Drei Monate lang arbeitete der Mann als Außendienstmitarbeiter bei einem Betrieb im Bezirk Urfahr-Umgebung. Dann wurde er gekündigt. Er wandte sich an die AK und die stellte fest: Die Kündigungsfrist war klar gesetzwidrig. Der Arbeitsvertrag des Mannes sah nämlich nur eine Frist von 14 Tagen vor - laut der gesetzlichen Bestimmungen muss diese bei Angestellten aber mindestens sechs Wochen betragen und das Arbeitsverhältnis darf nur zum Quartal beendet werden. Außerdem war im Arbeitsvertrag eine Probezeit von sechs Monaten festgeschrieben. Dies widersprach ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben.
Chef wollte nicht zahlen
Die AK intervenierte beim Arbeitgeber, doch der wollte nicht zahlen. Die Ansprüche mussten eingeklagt werden. Mit Erfolg: Der Betrieb musste dem Mann fast 9.000 Euro Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung sowie Schadenersatz wegen Entzug des Dienstwagens nachzahlen.
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