Kurioser Fall

Kleintransporter-Dieb will selbst Besitzer sein

Tirol
05.04.2019 15:07

Es ist kaum zu glauben, aber der Fall des durch falsche Polizisten gestohlenen Kleintransporters in Wörgl wurde nun um eine kuriose Facette reicher: Die Polizei forschte nämlich einen Tatverdächtigen aus. Der 41-jährige Türke gab an, der Lkw sei ihm selbst vor einem Jahr gestohlen worden. Er habe sich demnach nur zurückgeholt, was sowieso ihm gehöre. Über die Art und Weise der Wiederbeschaffung schwieg der Mann laut Polizei aber. 

Drehbuchreif laß sich die Meldung rund um einen gestohlenen Kleintransporter in Wörgl vor einigen Wochen: Fünf Männer verfolgten einen bulgarischen Klein-Lkw, der auf einem Anhänger drei Autos von Innsbruck nach Wörgl transportierte. Sie hielten wenig später den Lenker an, wiesen sie sich als falsche Polizisten aus und führten eine „Fahrzeugkontrolle“ durch. Danach gaben sie an, dass sowohl das Zugfahrzeug als auch ein verladener Pkw gestohlen worden seien und diese nun beschlagnahmt werden müssten. Samt dem Klein-Lkw machten sie sich anschließend aus dem Staub! 

Transporter in Kufstein wieder gefunden
Der bulgarische Lkw-Fahrer konnte die Täter nur vage beschreiben, gab aber an es handle sich um fünf Männer südländischer Herkunft, die Deutsch mit Akzent sprachen. Die Polizei startete sofort ihre Ermittlungen und konnte kurz darauf ihren ersten Erfolg verbuchen: Der Kleintransporter konnte in Kufstein gefunden und sichergestellt werden.

Dieb sei rechtmäßiger Besitzer
Am Freitag gelang der Polizei nun der nächste Erfolg: Sie konnten einen 41-jährigen tatverdächtigen Mann aus der Türkei ausforschen - und nun wird die Geschichte noch kurioser: Er gab an, selbst der rechtmäßige Besitzer des Lkw zu sein. Dieser sei ihm aber vor einem Jahr gestohlen worden. Eine Anzeige hatte er nie erstattet. „Über die Art und Weise der Wiederbeschaffung des betreffenden Lkw samt Ladung machte der Mann jedoch keine Aussagen“, schildert die Polizei. Das Fahrzeug steht nach wie vor in Kufstein - eine Aushändigung an den rechtmäßigen Besitzer kann - über Anordunng der Staatsanwaltschaft - erst nach Abklärung der Besitzverhältnisse erfolgen.

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