Landwirt vor Gericht

Nach Hauptgewinn: Wie gewonnen, so zerronnen

Steiermark
04.04.2019 06:10
Ein kurioser Fall wurde gestern im Grazer Straflandesgericht verhandelt. Ein steirischer Landwirt verloste auf einem Jahrmarkt einen Traktor, den eine Frau gewann. Deren Freude währte aber nur kurz: Da seine Landwirtschaft versteigert werden sollte, war der Bauer über den Oldtimer gar nicht verfügungsberechtigt.

Fesch angezogen und reumütig nahm der steirische Landwirt, der die Versteigerung seines Hofes durch eine Umschuldung abwenden konnte, im Grazer Gerichtssaal Platz. Sein Verteidiger ergriff umgehend das Wort: „Mein Mandant ist sich seiner Schuld bewusst und es tut ihm auch sehr leid. Wir haben der Geschädigten den Lospreis von zehn Euro bereits zurückerstattet.“

Wie er denn auf die Idee gekommen sei, den Oldtimer-Traktor überhaupt zu verlosen, wollte der Richter wissen. „Bei dem Jahrmarkt haben wir seit 30 Jahren eine Verlosung dabei, so auch diesmal. Es ist eine reine Werbemaßnahme für unseren Bio-Bauernhof“, rechtfertigte sich der Angeklagte. Dass er zu dem Zeitpunkt nicht über das Schmuckstück (Baujahr 1961) verfügungsberechtigt gewesen ist, war dem Landwirt offenbar nicht klar.

Richter gab Tipps für die Oldtimer-Pflege
Höchst interessiert war der Richter an dem Traktor, der auf 900 Euro geschätzt wurde. „Ich habe erst kürzlich auf einer Messe in Stuttgart einen ähnlichen gesehen, der um 75.000 Euro weggegangen ist. Wenn sie Ihren schön herrichten, ist da sicher auch einiges drin.“

Der Richter beließ es letztlich bei einem gnädigen Urteil: weitere 450 Euro an die Geschädigte und eine bedingte Haftstrafe von drei Monaten! Nicht rechtskräftig.

Alexander Petritsch
Alexander Petritsch
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