Derzeit ist ohnehin nur eine Handvoll Zigaretten-Sorten für den Mindestpreis von 3,45 Euro pro Packung erhältlich. Die Austria-Tabak-Mutter JTI hat die Zigarettenpreise in Österreich erst im Februar angehoben, rund 60 Sorten wurden um 10 Cent teurer. Der Tabakkonzern Philip Morris hatte die Preise von 23 Sorten erhöht.
Keine konkrete Frist für Urteils-Umsetzung
Noch ist nicht einmal klar, wann die Mindestpreis-Verordnung aufgehoben wird. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass Österreich seinen Mindestpreis für Tabakwaren aufgeben muss, sei "unverzüglich" umzusetzen, heißt es. Allerdings gibt es dafür keine konkret festgelegten Fristen. Ab dem Urteil des EuGH geht die Causa zur Beobachtung an die Kommission zurück. Sollte Österreich das EuGH-Urteil in den nächsten Monaten nicht umsetzen, könnte die Kommission eine weitere Klage einbringen.
Generell "muss nach Verkündigung des Urteils eine unverzügliche Umsetzung" erfolgen, heißt es aus dem Gerichtshof. Dann liege es in der Hand der Kommission, die Sache weiter zu verfolgen. Die Kommission hatte Österreich im Jänner 2008 geklagt, da die Mindestpreise ihrer Ansicht nach "den Wettbewerb verfälschen und ausschließlich die Gewinnspannen der Hersteller sichern".
Stöger sieht Finanzminister gefordert
Gesundheitsminister Alois Stöger, dessen Ressort die Verordnung damals mit dem Finanzministerium erließ, zeigte sich am Donnerstag enttäuscht über das Urteil. Die Preishürde sei eine wichtige Maßnahme für den Jugendschutz gewesen. Er spielte den Ball an das Finanzministerium weiter, dass jetzt seine Kreativität zeigen müsse, um einen Preisverfall zu verhindern. Der Obmann der Tabaktrafikanten in der WKÖ, Peter Trinkl, rechnet bei einem Preiskampf weiterhin mit einer höheren Tabaksteuer.
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