Regierung einig

Beamte verhängen Haft über gefährliche Asylwerber!

Österreich
06.03.2019 12:12

Die Regierung hat sich am Mittwochvormittag auf die Details zur geplanten Sicherungshaft geeinigt: Wie die „Krone“ vorab erfuhr, sollen Beamte des Bundesamtes für Asyl und Fremdenwesen (BFA) die Sicherungshaft über potenziell gefährliche Asylwerber verhängen dürfen, binnen 48 Stunden folgt dann eine richterliche Einschätzung. Das Angebot soll nun an die Opposition gehen.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Innenminister Herbert Kickl (beide FPÖ), Justizminister Josef Moser (ÖVP) und ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler trafen am Mittwochmorgen vor dem Ministerrat im Kanzleramt zusammen, um die Umsetzung der geplanten Sicherungshaft auf Schiene zu bringen. Dabei wurde ein Papier ausgearbeitet, das man nun der Opposition vorlegen will.

Für die Umsetzung braucht es eine Zweidrittelmehrheit. In den Regierungsparteien ist man nun zuversichtlicher, die nötige Zustimmung von SPÖ oder NEOS zu bekommen. „Ich hoffe, dass es Unterstützung der Opposition gibt, um Österreich einen kleinen Schritt sicherer zu machen“, auch sollen sich Fälle wie in Dornbirn nicht wiederholen können, so Kurz nach dem Treffen im Pressefoyer.

Kurz: „Natürlich in Einklang mit den Gesetzen“
Geplant ist die Sicherungshaft für Asylwerber, die „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen“. Künftig sollen Asylbeamte die Sicherungshaft über potenziell gefährliche Migranten verhängen dürfen, eine richterliche Einschätzung soll es binnen 48 Stunden geben. Wie Kurz betonte, geschehe dies „natürlich im Einklang mit österreichischen Gesetzen, der Menschenrechtskonvention sowie dem Europarecht“.

„Die Polizisten werden das abschätzen können“
Gefragt, ob die Beamten die nötige Kompetenz hätten, diese Entscheidung zu treffen, sagte Kurz: „Derjenige, der das beurteilt, in jedem Bereich, ist immer der Polizist. Der Polizist auf der Straße, der in Kontakt kommt mit jemandem, der gerade vielleicht eine Straftat gegangen hat, und ihn mitnimmt, um ihn in Untersuchungshaft zu bringen. Oder der Polizist im Bereich der Fremdenpolizei, der jemanden in Schubhaft nimmt. Oder der Polizist im Bereich Fall Dornbirn, von jemandem, der aggressiv ist, schon Straftaten begangen hat, Drohungen ausspricht und ein Aufenthaltsverbot hat und somit eigentlich nicht in Österreich sein dürfte. Und der Polizist ist der Erste, der aktiv wird.“ Es gehe davon aus, dass die Polizisten „das abschätzen können“. Darüber hinaus erfolge die Festnahme aufgrund eines Bescheides des Ministeriums für Fremdenwesen und Asyl.

Zusätzlich zur Haft Deradikalisierungsmaßnahmen
Innerhalb von zwei Wochen nach Verhängung der Sicherungshaft soll es eine endgültige richterliche Einschätzung über die Rechtmäßigkeit sowie weitere Haft „inklusive komplementärer Maßnahmen“ wie Deradikalisierungsmaßnahmen geben, wie Justizminister Moser ausführte. Jeden Monat soll eine amtswegige Überprüfung stattfinden. Die Sicherungshaft soll längstens sechs Monate dauern - länger nur, wenn „besondere Gründe“ vorlägen.

„Ähnlich wie Festnahme durch die Polizei“
Verhängt soll die Sicherungshaft im Einklang mit der EU-Aufnahmerichtlinie nur werden, wenn eine „tatsächliche gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder für den Schutz der nationalen Sicherheit“ vorliegt, „für den kürzest erforderlichen Zeitraum“ und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Jeder Einzelfall werde umfassend gesprüft.

Innenminister Kickl, der am Mittwoch meinte: „Heute ist ein guter Tag für die Sicherheit der Österreicher und ein weniger guter Tag für die tickenden Zeitbomben“, hatte das geplante Vorgehen bereits am Dienstag gegenüber krone.at verteidigt: „Die Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber ist ähnlich wie eine Festnahme durch die Polizei. Selbstverständlich gibt es zeitnah eine richterliche Überprüfung. Das ist bei uns in vielen Fällen so und bei den Sicherungshaftmodellen anderer Staaten auch.“

In 15 EU-Ländern gibt es bereits die Sicherungshaft
Mit dem Vorhaben folgt Türkis-Blau dem Vorbild 15 anderer EU-Staaten (siehe Grafik oben), heißt es aus dem Innenressort. Die Länder sind Irland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Griechenland und Zypern. In den meisten dieser Staaten - etwa in Belgien und in den Niederlanden - erfolge die Verhängung der Haft durch eine Behörde und müsse erst danach von einem Richter geprüft werden.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele