„Völlig schäbig!“, entfährt es Richter Walter Eichinger zur Tat einer 16-Jährigen. Das Mädchen hatte einen Freund fälschlicherweise beschuldigt, es dreimal vergewaltigt zu haben. Mit gravierenden Folgen: Der Mann wanderte für einen Monat in Untersuchungshaft. Nun stand der Teenager wegen Verleumdung vor Gericht.
Beim Prozess in Linz zeigte sich die junge Frau reumütig. „Ich habe mich von einer Freundin überreden lassen, dass ich behaupte, er habe mich vergewaltigt. Wir haben uns gedacht, vielleicht gibt er uns Geld“, gesteht sie mit leiser Stimme. Dabei hätte sie wissen müssen, dass eine Falschaussage auch gerichtliche Folgen hat. Unter ihren zwei Vorstrafen findet sich auch eine Verleumdung
U-Haft
Die Folgen im aktuellen Fall waren gravierend: Der von ihr als Vergewaltiger verleumdete Mann wanderte für einen Monat in Untersuchungshaft. „Da wird es für Sie mit einer bedingten Strafe schlecht aussehen“, sagte Jugendrichter Eichinger. Bevor er aber ein Urteil fällte, wollte er noch wissen, wie sich die Angeklagte, die in einer betreuten Wohnung lebt, die Zukunft vorstellt. Die Antwort lässt Hoffnung aufkeimen: Sie möchte sich eine Lehrstelle als Bürokauffrau suchen.
Zusatzstrafe
Dann fällt der Richter ein salomonisches Urteil: drei Monate Haft als Zusatzstrafe zu sechs Monaten bedingt aus den alten Verurteilungen. „Eine bedingte Strafnachsicht war nicht möglich“, sagte er, um mit dem nächsten Schritt dem Mädchen doch noch eine Chance zu geben: Ein Jahr Strafaufschub mit der Weisung, sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Bei Wohlverhalten gibt es sogar die Chance auf Strafmilderung.
Claudia Tröster, Kronen-Zeitung
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