Bei der Bundespräsidenten-Stichwahl hatte es 2016 Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlkarten gegen, daher musste die Wahl wiederholt werden. Nach Ermittlungen und teils auch schon Prozessen in mehreren Bundesländern müssen sich am Mittwoch ein Bezirkshauptmann und ein Beamter aus der Steiermark im Grazer Straflandesgericht verantworten. Ihnen wird Amtsmissbrauch bzw. falsche Beurkundung vorgeworfen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte lange ermittelt und in der Steiermark 23 Verdächtige genau unter die Lupe genommen. Übrig blieben allerdings nur zwei Anklagen, da man den anderen Betroffenen zubilligte, ohne Vorsatz gehandelt zu haben.
Auszählung ohne Wahlbeisitzer
Der beschuldigte Beamte soll die Briefwahlkarten bereits am Tag der Stichwahl, also am 22. Mai 2016, geöffnet haben. Dann soll er die gültigen Stimmen gezählt und die ungültigen weggeworfen haben, und das alles in Abwesenheit der Wahlbeisitzer. Eigentlich hätte die Auswertung der Briefwahlstimmen sowieso erst am Montag (23.5.) erfolgen dürfen, daher muss sich der Beamte nun wegen Amtsmissbrauchs rechtfertigen.
Auch Bezirkshauptmann angeklagt
Angeklagt ist auch der Bezirkshauptmann, allerdings nur wegen „falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt“ - ein Delikt, auf das bis zu drei Jahre Haft stehen. Er bestätigte mit seiner Unterschrift, dass bei der Auszählung der Stimmen alles seine Richtigkeit gehabt haben soll, obwohl die Mitglieder der Bezirkswahlbehörde bei der Auszählung der Briefwahlstimmen nicht dabei waren.
Der Prozess wurde für kommenden Mittwoch anberaumt, mit einem Urteil wird noch für den selben Tag gerechnet.








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