17.12.2018 15:23 |

Doppelstaatsbürger

VfGH gibt Betroffenem recht: Passentzug gestoppt

Der VfGH hat ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil in Sachen österreichisch-türkischer Staatsbürgerschaft getroffen: Einem Mann, dem der Passentzug gedroht hatte und der dagegen vorgegangen war, wurde jetzt recht gegeben. Das Brisante daran: Damit könnte jener Datensatz, der die vermeintlichen Doppelstaatsbürger entlarvt, als Entscheidungsgrundlage wegfallen.

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Denn im Entscheid des Verfassungsgerichtshofs wird explizit festgehalten: Dass der Inhalt dieses Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe, beruhe „ausschließlich auf einer Vermutung“.

Datensatz laut VfGH nicht authentisch
Der Datensatz sei nicht authentisch und hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunkts seiner Entstehung nicht zuordenbar und könne daher kein taugliches Beweismittel darstellen, heißt es.

Der Datensatz war von der FPÖ an die Behörden weitergeleitet worden. Die Herkunft des umfangreichen Verzeichnisses ist unklar. Angeblich handelt es sich um eine „Wählerevidenzliste“ für die türkischen Wahlen im Jahr 2015. Wegen dieser Liste waren bundesweit etliche Verfahren eingeleitet worden. Viele Betroffene beklagten sich daraufhin, nicht beweisen zu können, die türkische Staatsbürgerschaft zurückgegeben zu haben, weil die dortigen Behörden nicht kooperierten.

Kläger lebt seit 40 Jahren in Österreich
Der nunmehr betroffene Kläger hatte sich bereits vor 40 Jahren in Österreich niedergelassen und besitzt seit 1996 den österreichischen Pass. Sein Name tauchte auf jener angeblichen türkischen Wählerevidenzliste auf, woraufhin die Wiener Landesregierung davon ausging, dass er die türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen hat.

Die NEOS zeigten sich über den Entscheid erfreut. Die Liste mit den vermeintlichen Namen von türkischen Doppelstaatsbürgerschaften sei nicht glaubwürdig, meinte die Abgeordnete Stephanie Krisper. Es stelle sich nun durchaus die Frage, aus welchen Motiven die FPÖ diese ominöse Liste an die Behörden weitergegeben habe.

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