Keine Wildgehege mehr

Salzburger Jagdgesetz neu: Alte Jagdgatter bleiben

Salzburg
09.12.2018 09:30

In Salzburg ist ein neues Jagdgesetz in Begutachtung gegangen. In Zukunft sollen im Bundesland keine neuen Wildgehege mehr genehmigt werden. Bestehende Jagdgatter dürfen bleiben, müssen aber für einheimische Wildtiere bis Anfang 2027 durchlässig gemacht werden. Ausgenommen sind Gatter für Wildschweine, die ohne Einzäunung große Schäden in der Landwirtschaft verursachen würden.

Diese Gatter sollen durch Übergänge aus Riffelblech für andere Wildtiere passierbar werden. Wildschweine würden diese nicht überschreiten, sagte ein Sprecher des zuständigen Agrarlandesrats Josef Schwaiger (ÖVP) am Freitag zur APA. Das Schwarzwild ist in Salzburg insofern von Interesse, weil der Wiener Verein gegen Tierfabriken (VGT) seit drei Jahren einen erbitterten Kampf gegen das Jagdgatter des Landesjägermeisters Maximilian Mayr-Melnhof in der Antheringer Au (Flachgau) führt. Dieser unterhält ein rund 500 Hektar großes eingezäuntes Areal, in dem mehrere hundert Wildschweine leben, die auch bejagt werden.

Der VGT hält das für Tierquälerei, die große Zahl an Tieren im Gatter schade zudem dem Ökosystem. Die Kampagnen des Vereins haben mittlerweile zu zahlreichen Gerichtsprozessen geführt. „Wir können der Novelle durchaus positive Seiten abgewinnen“, sagte VGT-Obmann Martin Balluch am Freitag zur APA. „Wir fordern aber etliche Nahbesserungen.“ So dürfen Wildschweine weiterhin im Jagdgatter bejagt werden. „Salzburg wird damit nach Ende der langen Übergangsfrist in Niederösterreich ab 2029 das einzige Bundesland sein, in dem es kein Jagdgatterverbot gibt.“

Explizit begrüßt hat Balluch, dass das Aussetzen von Tieren eingeschränkt wird und Fütterungsmöglichkeiten außerhalb von Notzeiten und des Vegetationsbeginns nicht mehr erlaubt sein sollen. „Mayr-Melnhof kann dann nicht mehr einfach durchfüttern wie bisher. Das hieße automatisch auch deutlich weniger Bestand im Gatter. Wildökologen sagen uns, dass bei dieser Fläche nur fünf bis zehn Wildschweine natürlich wären.“ Die hohe Dichte an Tieren im Gatter stehe auch im Widerspruch zur Forderung, das Gebiet als Natura 2000-Gebiet auszuweisen.

Zwar würden Treibjagden im Gatter und die Jagd mit Hunderudeln laut Gesetzesentwurf verboten: „Hier lässt die Novelle aber Spielraum zu. Im Entwurf ist von maximal drei Hunden pro Hundeführer die Rede, allerdings könnte das mit einer größeren Zahl an Hundeführern einfach umgangen werden“, sagte Balluch. Er will nun explizitere Formulierungen in das neue Gesetz hineinreklamieren und bis dahin weiter Aktionismus betreiben. Den Auftakt dazu machte er bereits am Freitag. Bei einer Protestkundgebung in der Salzburger Altstadt rief der VGT die BH Salzburg-Umgebung auf, Mayr-Melnhof Auflagen zu setzen, um den Wald im Gatter vor Verwüstung zu retten.

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