„Krone“-Ombudsfrau

Das kleine 1 x 1 für Konsumenten

Ombudsfrau
28.11.2018 18:30

Weihnachtszeit ist Einkaufszeit: Doch schon beim Kauf selbst, aber auch nach dem Auspacken können sich so manche Fragen und Probleme auftun. Gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) geben wir Ihnen schon vorher Tipps!

Ein beliebtes Geschenk: der Gutschein. Die oft gestellte Frage dazu: Darf ein solcher wirklich z. B. nur drei Jahre gültig sein? Oder auch der Fernsehapparat, der im Vorjahr unter dem Christbaum lag und heuer bereits defekt ist, stellt viele seiner Besitzer vor ein Rätsel: Gilt hier Gewährleistung oder Garantie? Mit Themen wie diesen beschäftigen sich Tag für Tag die Experten des VKI und kämpfen für die Rechte von betroffenen Menschen. Die Ombudsfrau hat für Sie schon vor dem großen Weihnachtseinkauf mit den Verbraucherexperten gesprochen und einige der zahlreichen Tipps aus dem VKI-Erfahrungsschatz für Sie herausgefiltert.

Nicht jeder Gutschein gilt 30 Jahre
Gerade Gutscheine landen gerne als Geschenk unterm Christbaum. Deren Gültigkeit ist aber nicht gesetzlich geregelt. Der Oberste Gerichtshof hat festgehalten, dass das Recht, einen Gutschein einzulösen, innerhalb von 30 Jahren endet. Trotzdem können Firmen für Gutscheine kürzere Einlösefristen festlegen! Diese müssen sie jedoch triftig begründen. Eine Befristung von unter zwei Jahren ist in jedem Fall unzulässig. Eine klare und vor allem generelle Antwort zur Gültigkeit von Gutscheinen gibt es übrigens noch nicht, letztlich ist eine Interessensabwägung für jeden Einzelfall vorzunehmen.

TV nach einem Jahr defekt: Gilt Gewährleistung oder Garantie?
Wenn das Geschenk vergangener Weihnachten, ein Fernseher, heuer bereits defekt ist: Kommt hier die Gewährleistung oder die Garantie zum Tragen, und was bedeuten diese Begriffe überhaupt?

Bei der Gewährleistung handelt es sich um das Recht, dass Waren und Dienstleistungen bei Übergabe keine Mängel aufweisen dürfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ab Übergabe der Ware zwei, bei Häusern und Wohnungen drei Jahre. Wichtig: Nach sechs Monaten muss der Konsument beweisen, dass ein Mangel schon bei der Übergabe oder vorher bestanden hat. Im Gegensatz dazu ist die Garantie eine vertragliche Zusage des Herstellers, ein mangelhaftes Produkt zu tauschen, reparieren oder sonst Abhilfe zu schaffen, sie darf die Gewährleistung keinesfalls einschränken.

Rat der Verbraucherschützer: Ist ein Produkt bereits bei Übergabe mangelhaft, sollte man sich gegenüber dem Händler auf die Gewährleistung berufen. Denn tritt, nachdem ein Produkt im Rahmen einer Garantie repariert oder ausgetauscht wurde, wieder ein Mangel auf, lehnen Händler Gewährleistung oft ab, weil das Gerät von einem Dritten - dem Hersteller - repariert wurde!

Kein Recht auf günstigeren Preis
Am Regal war eine Küchenmaschine, die Karin P. bei einer Elektro-Kette kaufen wollte, mit 124,99 Euro angeschrieben. An der Kassa sollte sie 155,99 Euro zahlen, das Produkt war falsch ausgepreist. „Habe ich nun ein Recht darauf, das Gerät um 124,99 Euro zu erhalten?“, wollte Frau P. wissen.

„Die Dame ist nicht verpflichtet, den höheren Preis zu zahlen. Sie hat aber auch keinen Anspruch, die Ware zum günstigeren Preis zu erhalten“, so Maria Ecker, Expertin des VKI. Der Vertrag komme erst an der Kassa zustande. Vorsicht auch bei niedrigen Online-Schnäppchenpreisen: Eine Bestellbestätigung ist kein Vertrag. Und selbst wenn ein Vertrag geschlossen wurde, kann ein Händler im Nachhinein dessen Auflösung fordern. Nämlich, wenn der zu günstige Preis dem Kunden hätte auffallen müssen. Zum Beispiel, wenn ein All-Inclusive-Urlaub mit Flug um 10 Euro angeboten würde.

Der Verein für Konsumenteninformation
Neben Produkt- und Dienstleistungstests, dem Führen von Musterprozessen oder Verbands- und Sammelklagen ist die Beratung von Verbrauchern eine Kernaufgabe des Vereins. Alleine 63.210 Beratungen hat es im Vorjahr gegeben - telefonisch, online und persönlich. Ebenfalls beim VKI angesiedelt ist das Europäische Verbraucherzentrum Österreich, das bei grenzüberschreitenden Konsumentenproblemen in der EU, Norwegen und Island hilft. Infos online: www.vki.at

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