Alpenverein

„Wege ins Freie“ immer öfter in Gefahr

Mit 545.000 Mitgliedern und 22.000 Ehrenamtlichen ist der Österreichische Alpenverein (ÖAV) der größte alpine Verein des Landes, der immer wieder einen Ruf als „Anwalt der Alpen“ gerecht wird. Grund zur Freude bescherte heuer das zehnjährige Jubiläum der Bergsteigerdörfer mit drei Neuaufnahmen. Große Herausforderungen sieht man Alpenverien zukünftig im Erhalt der oft als Kulturgut einzuordnenden Wege.

Im Rahmen seiner Jahreshauptversammlung zieht der Österreichische Alpenverein Bilanz. Mit über 545.000 Bergsport- und Naturbegeisterten zählen die 197 Alpenvereinssektionen zusammen so viele Mitglieder wie noch nie. Im vergangenen Jahr konnte der ÖAV rund 23.500 Menschen für eine Neu-Mitgliedschaft begeistern, das ist der zweitgrößte Zuwachs seit Zählungs-Beginn. Grund zur Freude bereitet auch der kontinuierlich steigende Frauenanteil von rund 44 Prozent.  „Als größter alpiner Verein und größte Jugendorganisation Österreichs tragen wir natürlich hohe Verantwortung, diese steigt mit jedem einzelnen Mitglied“, betont Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora. „Vielen Mitgliedern sind unsere Angebote wie Versicherung und Hüttenermäßigung wichtig. Als Alpenverein ist es uns aber ein großes Anliegen, dass sich diese auch mit unseren Werten - wie dem respektvollen Umgang mit der Natur - identifizieren“.

2018 hat der Österreichische Alpenverein gemeinsam mit den Naturfreunden und dem WWF Österreich die „Allianz für die Seele der Alpen“ ins Leben gerufen. Die Bedeutung der letzten alpinen Freiräume wird dabei in den Vordergrund gerückt, eine Petition mit der Forderung nach verbindlichen Erschließungsgrenzen startete Mitte des Jahres.  Grund zur Freude bescherte im Jahre 2018 das 10-jährige Jubiläum der Bergsteigerdörfer, einer Initiative zur Entwicklung eines sanften Tourismus im Alpenraum. Die erste Deklaration der Bergsteigerdörfer wurde bereits im Sommer 2008 unter Federführung des Österreichischen Alpenvereins unterzeichnet. Heuer haben die Bergsteigerdörfer ihr internationales Portfolio ausgebaut: Im Mai schloss sich Jezersko in Slowenien an, im Juli folgte das oberbayrische Kreuth, im August Lungiarü in den Südtiroler Dolomiten.

Große Herausforderungen sieht der Österreichische Alpenverein zukünftig im Erhalt der oft als Kulturgut einzuordnenden Wege. Seit dem 19. Jahrhundert kümmert sich die Bergsport- und Naturschutzorganisation um ein insgesamt 26.000 Kilometer langes Wegenetz in den heimischen Alpen, das Wanderer u.a. auf die 230 Hütten des ÖAV führen. Dabei übernimmt der Alpenverein die Wegehalterhaftung und investiert jährlich rund eine Million Euro.  „Der Klimawandel bringt für die meist ehrenamtlichen Wegewarte große Herausforderung mit sich“ betont Peter Kapelari, Leiter der Abteilung Hütten, Wege und Kartographie im Österreichischen Alpenverein. Beispielsweise der nun häufiger auftretende Starkregen, Steinschlag, auftauender Permafrost oder Erosionen ziehen Wege in Mitleidenschaft. Der benötigte Einsatz der Sektionen steige laut Kapelari demnach stark an. „Der Gletscherweg Innergschlöß im Nationalpark Hohe Tauern beispielsweise musste auf Grund des Gletscherrückganges verlegt und adaptiert werden, damit Naturbegeisterte die Zunge des Schlatenkeeses weiterhin erreichen können.“

Neben natürlichen Einflüsse bringen auch touristische, forstliche oder jagdliche Interessen Veränderungen der oft als Kulturgut einzuordnenden Wege mit sich. Laut Helmut Ohnmacht, Vizepräsident im Österreichischen Alpenverein, werden Konflikte dabei intensiver.  „Einige der Wege können als gebaute Kunstwerke und somit kulturelles Erbe eingestuft werden“, erklärt Ohnmacht und verweist dabei beispielsweise auf die kunstvoll angelegten Stufenanlagen zum Friesenberghaus im Zillertal. „Der Tourismus will immer öfter Wege für beispielsweise Mountainbiker oder E-Biker anpassen und nutzbar machen - die Ursprünglichkeit der Wege geht damit verloren.“ Auch die Trassierung von Forststraßen könne alte Wege zerstören.  Besonders schützenswerte Wege sollen laut Ohnmacht daher zukünftig unter Denkmalschutz gestellt werden - eine für den Vizepräsidenten „zwingend notwendige Initiative“. Voraussetzung dafür, dass ein Weg als kulturelles Denkmal geschützt wird, sind im Denkmalschutzgesetz gegeben. Betroffen sind dabei nur von Menschenhand errichtete Wege, die von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung sind und an denen ein öffentliches Erhaltungs-Interesse besteht.  Immer öfter tritt auch der Fall ein, dass Grundbesitzer Wege - und Wegerechte - von ihren Gründen entfernen wollen. Mancherorts sei laut Peter Kapelari gar die Wegefreiheit in Gefahr: „Jagdreviere werden unter dem Deckmantel des Naturschutzes zu Sperrgebieten, die von Wanderern nicht mehr betreten werden dürfen - teils sind damit sogar historische Wege für den ‚Otto Normalverbraucher‘ tabu“, erklärt Kapelari.

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