Prozess in Salzburg

1,6 Mio. Euro Schaden: Fünffache Mutter verurteilt

Österreich
27.06.2018 17:10

Eine fünffache Mutter ist bei einem Prozess in Salzburg zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf der geständigen Frau gewerbsmäßigen schweren Betrug in Höhe von 1,6 Millionen Euro und Urkundenfälschung vor. Allein der Schaden zum Nachteil von Privatpersonen, Firmen und Klöstern beträgt rund 928.000 Euro.

Mit Tränen in den Augen bekannte sich die Salzburgerin zu den Vorwürfen der Anklage vollinhaltlich für schuldig. „Es tut mir alles furchtbar leid. Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen. Natürlich hat die Abhängigkeit zu meinem Noch-Ehemann mitgespielt“, sagte die 48-Jährige zum Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht, Richter Christian Hochhauser. Sie habe zwar im Gefängnis lange über den Grund ihres Handels nachgedacht, „ich finde aber keine gute Erklärung, warum ich das gemacht habe“. Dass sie von ihren Kindern getrennt sei, „ist jetzt sehr schwer für mich“. Laut ihrem Verteidiger Kurt Jelinek liegen in dem Verfahren viele Milderungsgründe zugunsten der Frau vor.

Die Palette der Vorwürfe war lang. Staatsanwältin Sabine Krünes benötigte für ihren Anklagevortrag eine knappe Stunde. Die einschlägig vorbestrafte verheiratete Angeklagte habe von Jänner 2014 bis April 2016 Privatpersonen, Firmen und Klöstern zur Herausgabe von Geldbeträgen und Darlehen vorgespiegelt, sie selbst oder ihr Mann seien sehr vermögend, ihr Mann sei allerdings schwer krank oder gar verstorben, sie könne deshalb auf das Geld noch nicht zugreifen.

Teppiche im Wert von 280.000 Euro gekauft
Auf diese oder ähnliche Weise soll die Beschuldigte Ordensgemeinschaften, einen befreundeten Bauingenieur sowie Teppich- und Möbelhändler, Tischler und Elektriker hinters Licht geführt haben. Mit dem Geld hat sie laut Anklage einen luxuriösen Lebensstil finanziert. „Sie kaufte Teppiche im Gesamtwert von 280.000 Euro und hat sie nicht bezahlt“, lautet ein Vorwurf von vielen, die Krünes alle aufzählte. Als die Darlehensgeber auf die Rückzahlung des geborgten Geldes pochten, habe die Beschuldigte sie unter falschem Vorwand vertröstet und dabei gekonnt auf die Mitleidsmasche gesetzt - für die Klosterbesuche habe sie ihr Kleinkind mitgenommen.

Ehemann von Angeklagter entlastet
Gegen den Ehemann der Angeklagten wurde zunächst ebenfalls ermittelt, das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Salzburg aber eingestellt. Dem Gericht liegt ein Schreiben der Frau vor, in dem sie ihren Mann, den sie 2010 über das Internet kennengelernt hatte, entlastete. Gegen den Ehemann ermittelt derzeit die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, allerdings in einer anderen Causa.

Das Urteil erfolgte im Sinne der Anklage. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung gaben eine Erklärung dazu ab. Strafmildernd wertete das Gericht unter anderem das umfassende, reumütige Geständnis der 48-jährigen Frau, das wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen habe. Mildernd war weiters eine Schadenswiedergutmachung und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit der Beschuldigten aufgrund der psychosozialen familiären Konfliktsituation.

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