„Ich war überfordert“

Kühe verhungert: Fünf Monate bedingte Haft

Kärnten
27.06.2018 10:50

Ein Nebenerwerbsbauer (30) musste sich Mittwoch wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Laut Anklage soll er im Februar mehrere Kühe auf einem Pachthof bei Hüttenberg verhungern haben lassen. Die Tiertragödie war durch einen anonymen Hinweis ans Tageslicht gekommen und hatte für Entsetzen unter Tierfreunden gesorgt. Der Jungbauer bekannte sich schuldig und wurde nun zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 4.600 Euro verurteilt.

„Es tut mir leid. Ich war überfordert. Ich weiß, ich hätte Hilfe holen müssen, aber es war alles zu viel“, zeigte sich der Jungbauer vor Gericht geständig, der nach dem Ausfall der Entmistungsanlage und einer Überschwemmung im Pachtstall bei Hüttenberg die Kühe, Kälber und zwei Schafe  im Dreck leben ließ. Und noch dazu tagelang neben den drei toten Kühen. Ein Gutachten von Experten aus der Steiermark hatte dann ergeben, dass die drei Kühe  qualvoll verhungern mussten. Der Sachverständige Alexander Tritthart betonte noch dazu, „dass Kühe nicht innerhalb von ein paar Tagen verhungern. Das dauert mehrere Wochen“. Außerdem entkräftete er die Annahme, die Tiere seien an einem Stromschlag gestorben. Als Staatsanwältin Gabriele Lutschounig den Angeklagten fragte, der noch dazu landwirtschaftlicher Meister ist, wieviel Kühe eigentlich zum Fressen benötigen, wusste der Jungbauer keine Antwort. Er betonte aber, dass er seine Tiere liebe und nur mehr den Hauptstall mit 14 Tieren betreibe, denn er arbeite ja Tag und Nacht in einem Schichtbetrieb. Eine Frage der Anklägerin ließ Richter Uwe Dumpelnik nicht zu: Ob nicht der  Amtstierarzt des Bezirkes St. Veit über das Obduktionsergebnis hätte informiert werden müssen. Denn kurz nach Bekanntwerden der Tiertragödie wurde vor allem der zuständige Beamte zum Stillschweigen verdonnert. Da es auch am Haupthof schwere Mängel bei der Tierhaltung gegeben hatte und laut Staatsanwältin insgesamt 32 Tiere unnötigen Qualen ausgesetzt waren, wurde eine Diversion abgelehnt.

Richter Uwe Dumpelnik verhängte eine fünf Monate bedingte Haftstrafe und eine 4600 Euro Geldstrafe. Nicht rechtkräftig.

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