Tiere verhungert?

Kühe tot im Stall: Staatsanwalt ermittelt!

Tierecke
02.03.2018 09:45

Das Drama um drei tote Kühe in einem Stall bei Hüttenberg hat nun auch die Justiz auf den Plan gerufen: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat von sich aus auf Grund der Berichterstattung – auch in der “Krone“ – ein Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei eingeleitet. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Haft.

“Wir haben von uns aus die Polizei mit Ermittlungen in Hüttenberg beauftragt„, berichtet Sprecher Markus Kitz von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. “Denn die Berichte über die toten Kühe werfen den Verdacht einer strafbaren Handlung auf.“ Die Polizei kontrolliert bei einem Lokalaugenschein die beiden Höfe des betroffenen Landwirtes, zudem werden alle Untersuchungsergebnisse des Landes angefordert – etwa die Obduktionsberichte, die klären sollen, ob die bedauernswerten Tiere trotz gefüllten Futterlagers tatsächlich elend verhungern mussten.

Tierquälerei ist vor dem Gesetz in §222 geregelt – wer ein Tier roh misshandelt, es Qualen aussetzt, es nicht füttert oder tränkt oder es gar tötet, der ist mit bis zu zwei Jahren Haft zu bestrafen. Ausgeschöpft wird dieser Strafrahmen in der Praxis allerdings nur selten: Meist gibt es Geldbußen. Ein Richter am Landesgericht Klagenfurt hat jedoch bereits einmal ein wegweisendes Urteil gefällt – er schickte einen vorbestraften Katzenkiller immerhin für vier Monate hinter Gitter!

Das Land Kärnten sieht in dem Tierdrama von Hüttenberg offenbar kein Versagen bei den Kontrollen. Ein von Landeshauptmann Peter Kaiser initiiertes “Koordinationsgespräch„ ergab, dass “die einschreitenden Behördenorgane ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen“ seien. Ob das wirklich so war – der Landesveterinär steht besonders in der Kritik – wird nun wohl auch die Staatsanwaltschaft prüfen.

Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung

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