Scheinbeschäftigung

Le Pen muss EU-Parlament 300.000 Euro zurückzahlen

Ausland
19.06.2018 15:15

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist mit einer Klage gegen eine Rückzahlung von EU-Mitteln gescheitert. Le Pen müsse dem Europaparlament rund 300.000 Euro erstatten, mit denen sie eine Assistentin bezahlt hatte, bestätigte das EU-Gericht in Luxemburg am Dienstag. Hintergrund ist eine Affäre um die Scheinbeschäftigung einer Le-Pen-Mitarbeiterin auf Kosten des Europaparlaments. Le Pen kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Die Chefin der französischen Partei Rassemblement National - bis vor kurzem Front National (FN) - und ehemalige EU-Abgeordnete konnte aus Sicht der Richter nicht nachweisen, dass ihre Mitarbeiterin von 2010 bis 2016 tatsächlich im Parlament tätig oder überhaupt dort anwesend war. Le Pen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und als Kampagne ihrer politischen Gegner dargestellt. Gegen das Urteil sind binnen zwei Monaten Rechtsmittel möglich.

EU untersucht mehrere Fälle von Unregelmäßigkeiten bei Mitarbeiteranstellungen
Die EU-Antibetrugsbehörde Olaf beschäftigt sich schon seit Jahren mit Unregelmäßigkeiten bei Assistenten mehrerer FN-Abgeordneter. Der finanzielle Schaden soll sich auf mehrere Millionen Euro belaufen. Unterstützung aus EU-Töpfen dürfen laut Parlamentsvorschriften nur für Mitarbeiter bezogen werden, „die für die Ausübung des parlamentarischen Mandats des Abgeordneten erforderlich sind und damit in unmittelbarem Zusammenhang“ stehen.

Assistentin arbeitete in FN-Parteizentrale statt im EU-Parlament
Le Pen hatte die Mitarbeiterin als parlamentarische Assistentin angestellt, tatsächlich soll sie aber als ihre Büroleiterin in der FN-Parteizentrale bei Paris gearbeitet haben. Vorwürfe gibt es auch bezüglich eines Leibwächters Le Pens, der als Parlamentsmitarbeiter angestellt gewesen sein soll. Die französische Justiz ermittelt seit 2017 wegen des Verdachts auf Veruntreuung von EU-Mitteln. Le Pen kann gegen diese Entscheidung in erster Instanz noch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. „Wir werden gegen diese Entscheidung Berufung einlegen“, sagte Le Pen der Nachrichtenagentur AFP. Das Gericht in Luxemburg habe nicht in der Sache entschieden, sondern die Abweisung ihrer Klage mit einem „Verfahrensaspekt“ begründet, sagte sie zur Begründung.

Auch Le Pens Vater schuldet EU-Parlament 320.000 Euro
Le Pen legte ihr EU-Mandat im Juli 2017 nieder, nachdem sie in die Pariser Nationalversammlung gewählt worden war. Weil sie eine Frist zur Rückzahlung verstreichen ließ, behielt das Parlament einige Monate lang die Hälfte ihres Abgeordnetengehalts ein, der Großteil der Summe ist aber weiter offen. Zu einer Rückzahlung kann Le Pen nur durch die französische Justiz gezwungen werden. Auch weitere FN-Europaabgeordnete müssen EU-Mittel zurückzahlen - darunter Marine Le Pens Vater Jean-Marie, der dem Parlament 320.000 Euro schuldet. Er scheiterte im März ebenfalls mit seiner Klage vor dem EU-Gericht.

Marien Le Pen auch wegen Champagner-Affäre unter Druck
Ins schiefe Licht geriet Marine Pen zuletzt auch wegen der sogenannten Champagner-Affäre. Der Rechnungshof kritisierte dabei die fragwürdige Spesenabrechnung der Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit (ENF) von mehr als 427.000 Euro für Champagnerflaschen. Zu der Rechtsaußen-Fraktion gehören unter anderem Abgeordnete des Rassemblement National, der in Österreich mitregierenden FPÖ, der Freiheitspartei (PVV) des Niederländers Geert Wilders sowie als einziger Deutscher der ehemalige AfD-Politiker Marcus Pretzell.

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