Lehrer vor Gericht

„Sehr gut“ als Belohnung für Sadomaso-Dienste

„Ich habe mich verrannt“, sagt der Angeklagte in Linz. Nach einem sadomasochistischen Verhältnis mit einer Schülerin (18), der er als Gegenleistung gute Noten verschafft hat, steht der Berufsschullehrer vor den Trümmern seiner Existenz. Oder wie es Anwalt Andreas Mauhart ausdrückt: „Job weg, Frau weg und das Haus muss wahrscheinlich auch verkauft werden.“

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In Andrea Haidvogl fand der 50-Jährige beim Prozess wegen Amtsmissbrauchs eine faire Richterin. Sexuelle Verfehlungen waren dem Mann nicht zur Last gelegt worden. Denn die Schülerin war über 18 Jahre alt, die Sexaffäre fand außerhalb der Schule und freiwillig statt. Auch wenn die junge Frau nun 500 Euro Schmerzensgeld fordert. Mauhart: „Wo ist der Schaden, wenn sie durch seine Hilfe die Schule geschafft hat?“

„Ich will dich peitschen!“
Ein Hauch von „Shades of Grey“ an einer Linzer Berufsschule. Das „etwas eigentümliche Ereignis“, wie es der Staatsanwalt dezent ausdrückt, fand bereits 2015 statt. Die damals 18-Jährige besuchte die zweite Klasse einer Linzer Berufsschule, der Angeklagte war ihr Klassenvorstand. Außerhalb der Schule habe sie sich, so Verteidiger Mauhart als Replik auf ihre Schmerzensgeldforderungen, von einer Bekannten als Prostituierte ausbilden lassen. Und ihre sadomasochistischen Dienste auch dem Herrn Lehrer angedeihen lassen. Der revanchierte sich in drei Fällen mit Testfragen, die er ihr vorab zukommen ließ. Und bei einer weiteren Überprüfung, die sie mit sexuellen Anspielungen wie „Ich will dich peitschen!“ oder „Ich will dich fesseln!“ beantwortet hat, gab er ihr ein „Sehr gut“ und ließ den unzureichenden Test verschwinden.

Geständnis abgelegt
„Es war ein völliger Blödsinn. Ich kann es momentan nicht nachvollziehen, was ich da getan habe. Ich habe mich verrannt“, sagt der Angeklagte in der Verhandlung am Donnerstag. Er ist unbescholten und hat auch ein reumütiges Geständnis abgelegt. Ein Blödsinn, der ihm nun teuer zu stehen kommt. Von seiner Stelle als Berufsschullehrer ist er seit April suspendiert. Auch wenn Kollegen eine Petition für seinen Verbleib unterschrieben haben, wird er den Posten wohl verlieren.

Sieben Monate bedingt
Für Juristen hat er Amtsmissbrauch in vier Fällen begangen. Eine Diversion - eine außergerichtliche Einigung ohne Vorstrafe - lehnte der Schöffensenat nach einer kurzen Beratung ab. Die Strafe fiel dann aber knapp über der Mindestgrenze aus: sieben Monate bedingte Haft. Als Begründung führte Haidvogl auch das „Recht auf leistungsgerechte Beurteilung“ aller Schüler an. Die Schadenersatzansprüche der Schülerin wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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