Geldstrafe für Tiroler

Bauer (34) ließ Kalb mit offenem Beinbruch leiden

Tierecke
12.04.2018 10:35

Weil er ein Kalb mit offenem Beinbruch zwei Wochen lang nicht versorgt haben soll, musste sich gestern ein Oberländer Bauer (34) vor Gericht verantworten. Aber der will nichts von einer Verletzung bemerkt haben. Die Richterin wollte dies nicht recht glauben. Geldstrafe!

Eigentlich war der Tierarzt aufgrund einer Kuh gerufen worden, die gerade gekalbt hatte. Doch dann entdeckte er das leidende Kalb. „Mir ist sofort der Verwesungsgeruch aufgefallen. Dann habe ich die eitrige Wunde gesehen, so etwas entsteht erst ab sieben Tagen nach einem Bruch. Eher sind aber 14 Tage vergangen“, meinte der Veterinär.

800 Euro Geldstrafe
Der Vollerwerbsbauer beteuerte vor Richterin Helga Moser, dass er die Verletzung erst kurz vor Verständigung des Arztes bemerkt hatte. „Das Kalb ist ja auch selbst aus dem Stall zur Notschlachtung gehumpelt“, meinte der fünffache Familienvater. Dies bestätigte zwar ein befreundeter Bauer, aber auch dieser nahm das geschwollene Bein wahr. „Ich glaube nicht, dass Sie das nicht früher bemerkt haben. So etwas hätte einfach nicht passieren dürfen und ist eben Quälen eines Tieres“, meinte die Richterin, die den Landwirt – nicht rechtskräftig – zu einer zur Hälfte bedingten Geldstrafe von 800 Euro verurteilte.

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