Das Erstgericht wertete ihr Arbeitsverhältnis nun als aufrecht, das Unternehmen wurde zur Nachzahlung des seit August ausstehenden Gehalts verurteilt. Die Post kündigte allerdings an, in Berufung zu gehen. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Vertrag nach neuem KV abgelehnt
Die 47-Jährige war laut dem Vorarlberger Post-Betriebsratvorsitzenden Franz Mähr seit fünf Jahren halbtags bei der Post beschäftigt, ihr Dienstverhältnis war stets befristet und wurde sechsmal verlängert. Die Post ließ diesen Vertrag mit Ende August auslaufen, als die Mitarbeiterin eine Anstellung nach dem neuen Kollektivvertrag (gültig seit 1. August 2009) ablehnte. Dieser hätte bei gleicher Arbeit finanzielle Einbußen von mehreren hundert Euro brutto für sie bedeutet.
Laut dem bisherigen KV der Post ist ein Dienstverhältnis aber nach einer zweimaligen Verlängerung des Vertrags als unbefristet anzusehen. Daher kam der Richter zu der Ansicht, dass bei der Frau der alte KV anzuwenden sei. Er sah darauf basierend ein unbefristetes und weiterhin gültiges Arbeitsverhältnis. Laut Post-Pressesprecher Michael Homola wird die Post das schriftliche Urteil abwarten und dann eine Entscheidung über eine Berufung treffen. Der Prozess würde dann am Oberlandesgericht Innsbruck weitergeführt werden.
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