Prozess geplatzt

Todes-Lenker erhielt Ladung zur Verhandlung nicht

Kärnten
27.03.2018 18:41

Ein 35-jähriger Steirer hätte sich Dienstag wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls in Kärnten vor Gericht verantworten müssen. Er kam nicht – offenbar hat er die Ladung zum Prozess gar nicht erhalten. Solche Pannen sind kein Einzelfall: Immer öfter platzen Verhandlungen, weil Angeklagte oder Zeugen nicht informiert sind.

„Der Nachweis der eigenhändigen Zustellung wird immer aufwändiger“, erklärt Gerichtssprecher Christian Liebhauser. Ohne diesen Nachweis kann die Justiz nicht davon ausgehen, dass jemand absichtlich einem Gerichtstermin fernbleibt – und kann auch noch keine Vorführung, Verhaftung oder dergleichen verfügen. Der Alkolenker – er soll laut Anklage zu Weihnachten in der Innerkrems einen tödlichen Unfall verursacht haben – wird daher neuerlich geladen; diesmal mit Hilfe der Polizei.

Oft scheitert’s auch an Zeugen, die nicht erscheinen. „Sie werden aus Kostengründen nur noch ohne Rückschein geladen“, so Liebhauser. Ein Richter weiß daher gar nicht, ob sein Prozessfahrplan hält, sofern er sich nicht selbst versichert, dass bei den Formalitäten nicht gepatzt wurde.

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