Der Angeklagte hatte im Juni 2008 seiner damaligen Freundin den Kopf um beinahe 180 Grad verdreht und sie so lange gewürgt, bis sie blau im Gesicht war und Schaum vor dem Mund hatte.
Den überwiegend mildernden Gründen wie dem "umfassenden und reumütigen Geständnis, dem Beitrag zur Wahrheitsfindung, der Unbescholtenheit des Angeklagten, dessen eingeschränkter Dispositionsfähigkeit zum Tatzeitpunkt sowie dem Fakt, dass es beim Versuch und nicht der Vollendung blieb" stellte der Vorsitzende die erschwerenden Gründe gegenüber: Die Tat zeuge von einem hohen Maß an aggressiver Energie und das Opfer habe an den körperlichen und psychischen Folgen der Tat zu leiden.
Opfer hatte ihm "Hörner aufgesetzt"
Zufrieden zeigte sich Verteidiger Herbert Kofler nach dem Urteil, der sich eine Milderung auf sechs Jahre erhofft hatte. Dieser hatte zuvor in seiner Ausführung angegeben, dass acht Jahre bei einem Strafrahmen von fünf bis maximal zehn Jahre "den Rahmen der Gerechtigkeit sprengen". Zudem hätte sein Mandant vor der Tat eine "jahrelange Verärgerung hinnehmen müssen, weil dessen ehemalige Freundin ihn nach Strich und Faden betrogen, Nebenbuhler unterhalten und ihm dadurch Hörner aufgesetzt" habe. Weiters habe das Opfer bereits einen Tag nach dem Vorfall das Krankenhaus wieder verlassen.
"Würger" weiß, dass es falsch war
"Wir haben uns ausgesöhnt", erklärte der Angeklagte den Richtern. In den 16 Monaten in der Justizanstalt habe er freiwillig psychologische Betreuung in Anspruch genommen und bereits Fortschritte gemacht. Die Tat tue ihm leid. Er wisse, dass etwas falsch gelaufen sei.
Oberstaatsanwältin Andrea Klammer hatte in ihrem Plädoyer noch versucht, das Ersturteil zu bestätigen. Die Tat liege "hart an der Grenze zu einem versuchten Mord" und bei dem 27-Jährigen bestehe Wiederholungsgefahr. Der Angeklagte habe ein "schweres Verbrechen" begangen. Dennoch entschied sich das Gericht für die Herabsetzung des Strafmaßes.










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