Die große Anzahl der Straftaten der vier Mädchen sei nicht in einem Verfahren zu bewältigen, daher seien mehrere Prozesse gegen sie notwendig, erklärte Staatsanwalt Hansjörg Mayr. Die Drittangeklagte sei erst seit dreieinhalb Monaten strafmündig und habe für diesen kurzen Zeitraum bereits drei Verurteilungen bekommen. Vier Raubüberfälle im Raum Innsbruck wurden am Donnerstag am Landesgericht verhandelt.
"Die Mädchen suchten sich meist jüngere Opfer aus. Sie stellten ihre Opfer, zerrten sie aus dem Bus, kreisten sie ein, rempelten sie und verprügelten sie. Sie schlugen ihnen sogar mit der Faust ins Gesicht und raubten ihnen Handys, Taschen und Geld", schilderte der Staatsanwalt die Taten der Mädchengang.
Die Erstangeklagte wurde zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt, die Drittangeklagte zu sieben Monaten und die Viertangeklagte zu sechs Monaten. Die Zweitangeklagte wurde vom Vorwurf des Raubes freigesprochen, aber wegen Unterlassung von Verhinderung einer strafbaren Handlung zu zwei Monaten bedingt verurteilt.
Der Vorwurf einer kriminellen Vereinigung wurde verneint. "Die Mädchen waren eine Schicksalsgemeinschaft, die Überfälle spontan und nicht ausgemacht", sagte der Richter. Die Urteile sind rechtskräftig.
Sind die Familien schuld?
Die Verteidigung der Mädchen beschrieb die Verurteilten als "verwildert". Sie hätten unter Drogeneinfluss verstärkt Aggression verspürt, die dann zu den Übergriffen geführt hätte. Sie seien von ihren Familien nicht behütet worden und hatten niemanden als sich gegenseitig.
Die Erstangeklagte beschrieb die Taten als spontan und nicht geplant. Vor eineinhalb Jahren hätten sie mit Drogenkonsum begonnen, damit hätten auch die Überfälle angefangen.
Symbolbild










Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.