Bedingte Haftstrafe

Vom Erben zum Fälscher

Steiermark
23.01.2018 15:22
Porträt von Alexander Petritsch
Von Alexander Petritsch

„Es ist ein besonderer Fall, keine klassische Erbschleicherei.“ Schnell einig waren sich gestern am Grazer Straflandesgericht Richterin und Staatsanwältin bei einem 56-Jährigen, der nach dem Tod eines langjährigen Freundes Kaufverträge gefälscht hat. Dabei war er im Testament sogar Alleinerbe

Seit der Schulzeit kannten sich der Angeklagte und der im März des Vorjahres Verstorbene. „Ich habe immer wieder kleinere Arbeiten bei ihm erledigt, daher hat er mir seine zwei Autos und einen Traktor versprochen“, sagte der Steirer aus.

Dann kam es sogar noch besser: Im Testament schien der 56-Jährige als Alleinerbe (Fahrzeuge, Bargeld und Grundstück) auf, allerdings war dieses wegen eines simplen Formalfehlers plötzlich ungültig. Weil ihm aber gerade der Oldtimer unter den Fahrzeugen gefiel, ließ sich der Angeklagte zu einer Untat hinreißen und legte dem für die Verlassenschaftsabhandlung zuständigen Notar gefälschte Kaufverträge vor.

„Es tut mir leid“, bedauerte der Mann, der letztlich ohne Erbe (22 Großcousinen kamen zum Zug), aber mit einer bedingten Haftstrafe wegen schweren Betrugs dastand. Nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Steiermark
23.01.2018 15:22
Loading

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt