Bedingte Haftstrafe

Vom Erben zum Fälscher

Steiermark
23.01.2018 15:22

„Es ist ein besonderer Fall, keine klassische Erbschleicherei.“ Schnell einig waren sich gestern am Grazer Straflandesgericht Richterin und Staatsanwältin bei einem 56-Jährigen, der nach dem Tod eines langjährigen Freundes Kaufverträge gefälscht hat. Dabei war er im Testament sogar Alleinerbe

Seit der Schulzeit kannten sich der Angeklagte und der im März des Vorjahres Verstorbene. „Ich habe immer wieder kleinere Arbeiten bei ihm erledigt, daher hat er mir seine zwei Autos und einen Traktor versprochen“, sagte der Steirer aus.

Dann kam es sogar noch besser: Im Testament schien der 56-Jährige als Alleinerbe (Fahrzeuge, Bargeld und Grundstück) auf, allerdings war dieses wegen eines simplen Formalfehlers plötzlich ungültig. Weil ihm aber gerade der Oldtimer unter den Fahrzeugen gefiel, ließ sich der Angeklagte zu einer Untat hinreißen und legte dem für die Verlassenschaftsabhandlung zuständigen Notar gefälschte Kaufverträge vor.

„Es tut mir leid“, bedauerte der Mann, der letztlich ohne Erbe (22 Großcousinen kamen zum Zug), aber mit einer bedingten Haftstrafe wegen schweren Betrugs dastand. Nicht rechtskräftig.

Alexander Petritsch
Alexander Petritsch
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