1.-Mai-Demo-Folgen

Anklage wegen Widerstands gegen Staatsgewalt

Nach dem angeblichen Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demonstration in Linz hat Freitagnachmittag ein erster Strafprozess im Landesgericht begonnen. Einer der Demo-Teilnehmer ist wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt. Sein Anwalt legte entlastende Videos vor.
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Bei der rechtmäßig angemeldeten Demo vom "Aktionskomitee 1. Mai" auf der Blumau waren 500 bis 700 Teilnehmer und rund 100 Polizisten im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, hat die Polizei diese umstellt und am Weitergehen gehindert. So sollten strafbare Handlungen vermieden werden, argumentierte sie. Bei der Feststellung der Identität von Kundgebungsteilnehmern eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Fünf Personen wurden festgenommen, darunter der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron.

29-Jähriger soll Polizisten geschlagen haben
Einem der fünf, einem 29-Jährigen, wirft die Staatsanwaltschaft nun vor, er habe sich gegen die Feststellung seiner Identität gewehrt, indem er versucht habe, Polizisten zu schlagen. In deren Bericht heißt es, er habe aktive Handlungen gesetzt, andere Demonstrationsteilnehmer hätten ebenfalls auf sie eingeschlagen, deshalb hätten sie in Notwehr Schlagstöcke eingesetzt.

"Nur passiver Widerstand"
Der Angeklagte stellte das in der Verhandlung anders dar. Er habe nicht herumgetreten und herumgeschlagen. Er habe nur passiven Widerstand geleistet. Sein Verteidiger wies ebenfalls die Vorwürfe zurück und bezeichnete sie als "Tatbestand der Verleumdung". Er erklärte, die Staatsanwaltschaft sei von der Polizei "unterversorgt" und legte unter anderem Videos vor, die ihm erst am vergangenen Mittwoch zugegangen seien. Das Gericht sorgte sofort für eine Projektion im Verhandlungssaal. Auf ihnen waren keine aktiven Widerstandshandlungen des Angeklagten zu sehen. Am Nachmittag war ungewiss, ob noch am Freitag mit einem Urteil zu rechnen war.

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