Gratis-Kindergarten

Burgenland bringt Umsetzung auf Schiene

Burgenland
04.03.2009 16:38
Nach einer Gesprächsrunde mit Vertretern der Gemeinden und Städte hat Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) am Mittwochnachmittag in Eisenstadt Details zum geplanten Gratiskindergarten für Kinder bis sechs Jahre präsentiert. Künftig soll der Kindergartenbesuch im Burgenland während einer Kernöffnungszeit von täglich acht Stunden kostenlos sein. Den monatlichen Beitrag bekommen Eltern bis zu einer Höhe von 45 Euro zurückerstattet.

Familien würden durch diese Maßnahme um bis zu 500 Euro im Jahr entlastet, so Niessl. Als Voraussetzungen, um in den Genuss des Gratiskindergartens zu kommen, muss sich der Hauptwohnsitz im Burgenland befinden. Die besuchte Einrichtung muss den gesetzlichen Kriterien entsprechen. Überdies darf beim Kind das Pflichtschulalter noch nicht erreicht sein.

Förderung mit bis zu 45 Euro
Der durchschnittliche Kindergartenbeitrag liege bei 42 Euro pro Monat, mit 45 Euro sei man darüber hinaus gegangen, so Niessl. Die Förderung des Landes soll künftig bei Kindergärten, die von 20 bis 30 Stunden geöffnet haben, maximal 30 Euro pro Monat betragen. Ab 30 bis 40 Stunden wird mit 40 Euro gefördert. Hält ein Kindergarten mehr als 40 Stunden offen, beträgt der Beitrag 45 Euro. Nicht gefördert werden zusätzliche Angebote, auch das Essen muss weiter bezahlt werden.

Unterstützung für unter Zweieinhalbjährige noch offen
Für Kinder in Kinderkrippen soll es monatlich eine Unterstützung von 90 Euro geben, um ein Abwandern in den Kindergarten zu verhindern. Stichtag für die neue Regelung ist der 1. September. Bis dahin haben Gemeinden die Möglichkeit, ihre Kindergartenbeiträge entsprechend anzugleichen. Das Burgenland nehme mit dieser Förderung zusammen mit Wien eine Vorreiterrolle bei der Kinderbetreuung ein, so Niessl. Ob auch Kinder unter zweieinhalb Jahren entsprechend unterstützt werden, sei noch Gegenstand von Gesprächen mit der ÖVP, die am Montag stattfinden sollen.

Gesetz voraussichtlich ab September in Kraft
Die Antragstellung durch die Eltern bei der Familienförderung erfolge einmal jährlich, ausgezahlt wird halbjährlich, so Landesrätin Verena Dunst (SPÖ). Wenn es bei den Gesprächen mit der ÖVP am Montag zu einer Einigung kommt, soll die entsprechende Novelle zum Familienförderungsgesetz am 12. März im Landtag einlaufen. Am 16. April könnte der Gesetzesbeschluss gefasst werden, so SPÖ-Klubobmann Christian Illedits. Nach Ablauf der Begutachtungsfrist des Bundes könne das Gesetz voraussichtlich Anfang September in Kraft treten.

Symbolfoto

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