Wird in einem Verfahren ein Verschulden festgestellt, werde eine Verurteilung - und damit eine Vorstrafe - unvermeidlich sein, so Leiter des Rechtsservice des ÖAMTC Oberösterreich Ralph Wiplinger. Dabei würde es keine Rolle spielen, ob die Verletzung durch riskantes Verhalten oder durch Unachtsamkeit eines Skifahrers bzw. Snowboarders verschuldet worden sei. Wenn dann noch besondere Rücksichtslosigkeit oder Alkohol dazukämen, wären sogar Freiheitsstrafen denkbar.
Vom Gericht verhängte Strafen nicht versicherbar
Für die Schadenersatzforderung könne man durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die üblicherweise in einer Haushaltsversicherung enthalten ist, vorsorgen, so Wiplinger. Die Kosten des Strafverfahrens könnten mit einer Rechtsschutzversicherung gedeckt werden. Nicht versicherbar wären allerdings die vom Gericht verhängte Bußen oder Strafen.
Symbolbild
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