Auf den Barrikaden

Scharfe Kritik an Gesetzesentwurf

Steiermark
09.01.2009 18:32
Klare Kritik gegen mehrere Punkte des Entwurfs zur Neuregelung des humanitären Aufenthaltsrechts von Zuwanderern haben am Donnerstag im Rahmen einer Enquete der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz und Caritas-Präsident Franz Küberl (im Bild) geäußert. Besonders scharf wird die Einführung einer finanziellen Patenschaft als Grundlage eines Verfahrens für ältere Fälle und die Kann-Bestimmung zur Einführung eines Beirates kritisiert.

Insbesondere durch die geforderte finanzielle Patenschaft für jene Zuwanderer, die seit spätestens 1. Jänner 2003 durchgängig in Österreich aufhältig sind, werfe der Entwurf "menschenrechtliche und praktische Probleme" auf, hieß es am Donnerstag nach der Enquete. Teilnehmer dabei waren Caritas-Präsident Franz Küberl, Edith Glanzer vom Grazer Flüchtlingsverein Zebra, Vertreter des Grazer Gemeinderates und der Steiermärkischen Landesregierung sowie Juristen.

Küberl: Patenschaftsregelung "ersatzlos streichen"
Der Entwurf enthalte "einige Punkte, die durchaus Sinn machen. Es geht darum, die Sinnwidrigkeiten zu beseitigen", so der Caritas-Präsident. Zu diesen zählt laut Küberl die geplante finanzielle Patenschaft. Für alle schon länger in Österreich befindlichen Ausländer soll ja ein Beirat der Länder den Landeshauptleuten eine Empfehlung abgeben, wobei diese nur dann positiv ausfallen kann, wenn eine Patenschaft vorliegt. "Das ist so konstruiert, dass ja niemand einen Paten kriegt", so Küberl. Aus seiner Sicht müsse diese Regelung "ersatzlos gestrichen" werden. Der Einrichtung eines Beirates in den Bundesländern, der eine beschränkte Niederlassungsbewilligung empfehlen kann, kann Küberl nur dann zustimmen, wenn die Beiräte als Muss-Bestimmung in die Novelle aufgenommen werden.

Wolfgang Benedek vom Menschenrechtsbeirat Graz hält die Kriterienliste, die im Asyl- und Aufenthaltsverfahren zur Anwendung kommen soll, für "teils problematisch": Insbesondere "die Frage, ob das Privat- und Familienleben des Fremden zu einem Zeitpunkt entstand, in dem sich die Beteiligten ihres unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren" hält der Grazer Jurist für "menschenrechtswidrig". Die Patenschaft ließe sich durchaus als "Privatisierung menschenrechtlicher Verpflichtungen des Staates " ansehen, kritisierte Benedek.

Ablehnung auch von ÖVP und SPÖ
Vonseiten der Stadt Graz wurde durch Gemeinderat Thomas Rajakovics (ÖVP) ebenfalls die Patenschaft mit finanziellem Aspekt abgelehnt und die österreichweite Einsetzung von Beiräten für die Landeshauptleute gewünscht. Landtagsabgeordneter Johannes Schwarz (SPÖ) begrüßte, dass durch die Neuregelung für die Neufälle das "Gnadenrecht" von einer klaren gesetzliche Grundlage abgelöst wird. Hinsichtlich der Altfälle werden ebenfalls die Patenschaften abgelehnt und eine Muss-Bestimmung für die Einsetzung von Beiräten gefordert.

Für Edith Glanzer vom Flüchtlingsverein Zebra präsentiert sich der Entwurf schlicht als "Fortführung dessen, was der Verfassungsgerichtshof kritisiert hat".

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