Feine "Bescherung"

Tausende müssen Zuschuss zurückzahlen

Österreich
06.12.2008 07:59
Für Tausende Bezieher des Kindergeld-Zuschusses gibt es eine nicht gerade vorweihnachtliche Bescherung: Sie erhalten in den nächsten Tagen Bescheide des zuständigen Finanzamtes, den Zuschuss auf Heller und Pfennig zurückzubezahlen. Da es sich bei der Unterstützungszahlung nämlich rechtlich nur um ein kreditloses Darlehen handelt, muss der Zuschuss rückerstattet werden, wenn etwa das Gehalt eine gewisse Höhe überschreitet. Die Arbeiterkammer rät den betroffenen Familien, um Ratenzahlung oder Stundungen anzusuchen.

Der Kindergeld-Zuschuss wird vor allem alleinerziehenden Müttern oder bedürftigen Paaren gewährt - in Form zinsloser Unterstützungskredite. Aber die müssen rückerstattet werden - entweder vom Kindesvater oder wenn sich die finanzielle Situation der Familie verbessert hat. Allein für die Jahre 2000 und 2003 werden nun 4.500 Rückzahlungsbescheide zugestellt. Für die anderen Jahre wird später zur Kasse gebeten.

Berufung und Ratenzahlung möglich
Die Arbeiterkammer rät den Betroffenen, durch formlose schriftliche Ansuchen bei den Finanzämtern um Ratenzahlung oder Stundung anzusuchen. Dafür müssen aber Zinsen bezahlt werden - in der Dimension üblicher Kreditzinsen. Und noch etwas: Von diesen Rückforderungen sind vor allem bedürftige Familien betroffen, deren Einkommen sich verbessert hat, alleinstehende Mütter bzw. die Väter der Kinder. "In der ersten Tranche wird es relativ viele Väter betreffen", prophezeit Christoph Klein von der Arbeiterkammer. "Wir werden Vätern in sehr vielen Fällen empfehlen zu berufen, um nicht ungerechtfertigt Zahlungen leisten zu müssen."

ÖVP verspricht "verträgliche" Regelung
Eine "verträgliche" Regelung bei der Zurückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld verspricht Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP). Im Ö1-"Mittagsjournal" erklärte Marek, spätestens bis Jänner soll die Angelegenheit "fix fertig" sein. Sie werde mit Finanz- und Gesundheitsressort sowie Arbeiterkammer die Regelung ausarbeiten. Tatsache sei, dass der Zuschuss ein Darlehen sei und "das ist zurückzuzahlen. Das wird auch nicht in Frage gestellt. Jetzt geht es einfach darum, wie können wir die Rückforderungen administrativ so gestalten, dass es auch einfach für die Betroffenen ist". 

Viele Betroffene würden sich auch bereits informieren, welche Möglichkeiten sie haben, "die werden in den nächsten Tagen eine Information bekommen, wie man damit umgehen kann". Es bestehe ja ohnehin die Möglichkeit, Einspruch zu erhaben und um Zahlungserleichterungen anzusuchen, sagte Marke.

Heftige Kritik der Opposition
FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller forderte in einer Aussendung entweder eine "drastische Reform" des  Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld, oder eine ersatzlose Streichung. Außerdem müsse es zu Änderungen bei den Bedingungen zur Erlangung des  Zuschusses kommen. Und im Bereich der Rückzahlung sollten die jährlichen Prozentsätze reduziert werden. "Die Familien leiden bereits unter der hohen Inflation, deshalb muss bei den Rückzahlungen auch eine Erhöhung der Einkommensgrenzen erfolgen".

BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner kritisierte, dass SPÖ und ÖVP keine Gnade kennen würden. Die Orangen hätten im Parlament einen Antrag zur Verhinderung von Härtefällen eingebracht, aber die Große Koalition habe das bisher abgelehnt. Die derzeitige Vollzugspraxis sei viel zu streng und könne in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine akute Bedrohung für die Betroffenen bringen. In Extremfällen könne die Verpflichtung der Väter, den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen zu müssen, zu einer massiven Existenzbedrohung führen.

Die Grüne Familiensprecherin Daniela Musiol fordert ebenfalls Reformen. Die Problematik der jetzigen Regelung liege darin, dass es viele bedürftige Familien gebe, die den Zuschuss dringend benötigen würden, ihn aber nicht einmal beantragen, weil sie Angst haben, sich das  Zurückzahlen dann erst recht nicht mehr leisten zu können. Die Zuverdienstgrenze der jetzt rückgeforderten Jahre sei mit 260 Euro monatlich extrem niedrig angesetzt und ein Übersteigen dieser Grenze oft unvermeidlich gewesen.

Bis zu 180 Euro Zuschuss monatlich
Rund 180 Euro monatlichen Zuschuss zum Kindergeld können Alleinerzieher oder zusammenlebende Eltern mit geringem Einkommen beantragen. Dieses Geld muss aber wie bei einem Darlehen von den Kindesvätern bzw. von den zusammenlebenden Eltern an den Staat zurückgezahlt werden, wenn das jeweilige Einkommen eine gewisse Höhe übersteigt.

Dieter Kindermann, Kronen Zeitung, und krone.at

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