Schwammerl-Causa

“Pilzpickerl” – in Leoben braucht man’s schon ewig

Steiermark
20.08.2008 11:30
Die Schwammerl-Lizenz auf der Koralm (siehe Foto) ist unbestritten das Reizthema des Sommers. Dabei ist die "Pilz-Vignette" gar nicht neu! Im Bezirk Leoben hebt die Realgemeinschaft seit Jahrzehnten eine Jahresgebühr ein, in einem Gösser Forstbetrieb ist das Schwammerlklauben bloß an ausgewählten Plätzen erlaubt. Man kann schon fast sagen: Die Koralm-"Pilz-Vignette" ist ein alter Hut!
Denn: Vor 15 bis 20 Jahren führte die Forstverwaltung Mayr-Melnhof-Saurau in Göss eine ähnliche Regelung ein. Demnach ist das Schwammerlklauben von bis zu zwei Kilo pro Person und Tag lediglich an ausgewählten Bereichen - und zwar nur in der Zeit von 8 bis 16 Uhr - erlaubt. Beerenpflücken darf man nur mit einem "Erlaubnisschein", der um den Tagespreis von zwei Euro zu kriegen ist. Ein solches Ticket müssen auch Waldbesucher im Naherholungsgebiet Pampichler Warte/Mugl zücken: "Den Schein gibt es schon lange, um das Klauben in geordnete Bahnen zu lenken", erklärt der Forstmeister der Leobner Realgemeinschaft Georg Mattersberger. Übrigens sind dafür zehn Euro auf den Tisch zu legen.

Parlamentsinitiative
Wie berichtet, treten die Naturfreunde gegen das "Abkassieren" der Koralm-Großgrundbesitzer ein. Jetzt legt man ein Schäuferl nach - mit einer Parlamentsinitiative: "Gemeinsam mit dem SPÖ-Abgeordneten Michael Ehmann möchten wir eine Änderung des Forstgesetzes bewirken. So soll jedermann das Recht haben, eine geringfügige Pilz-Menge von zwei Kilo pro Kopf und Tag für den Eigengebrauch zu sammeln", sagt Naturfreunde-Chef Gerhard Rupp.

Herr DI Jörg Rückert, Sie sind Leiter der Mayr-Melnhofschen Forstverwaltung in Göss. Seit wann gibt es die Pilzregelung?
"Seit 15 bis 20 Jahren. Wir haben damals eine saubere Lösung getroffen."

Und wie sieht diese aus?
"Wir gestatten bis auf Widerruf den Waldbesuchern das Sammeln von Schwammerln bis zu einer Menge von zwei Kilogramm pro Tag. Und zwar in den mit einer grünen Hinweistafel markierten Bereichen zwischen 8 und 16 Uhr."

Wo liegen diese Gebiete?
"Im Gössgraben, der Mugel, dem Schladnitzgraben, der Lainsach, Lobming und in Mautern. In den höheren Lagen - 40 Prozent des Gebietes - untersagen wir auch aus ökologischen Gründen das Klauben. Das Beerensammeln ist mit einem Erlaubnisschein gestattet."

Und was passiert bei Missachtung?
"Zuerst gibt's eine Ermahnung, dann einen Anwaltsbrief, schließlich eine Anzeige. Hohe Gebühren, wie es sie auf der Koralm gibt, lehnen wir aber ab."

von Jörg Schwaiger und Heinz Weeber, "Steirerkrone"

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