Der arbeitslose Mann soll das Tier auch mit Schlägen gequält haben. Da es aber keine unmittelbaren Zeugen gab, konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er für die Verletzungen des Tieres verantwortlich ist. Er erklärte, die Katze habe sich beim Herumspringen das Bein gebrochen. Er habe sie jedenfalls nicht geschlagen.
Tier mit Küchenmesser geköpft
Um die Katze von ihrem Leid zu befreien, habe er ein Küchenmesser genommen und ihr damit den Kopf abgetrennt. Dass er zu seiner Freundin, der Katzenbesitzerin, anschließend gesagt habe: "Du gehörst auch umgebracht", stritt der alkoholkranke Mann ab.
Täter zu Geldstrafe verurteilt
Das Gericht hielt dem 46-Jährigen vor, dass es Alternativen gegeben hätte, um dem Tier zu helfen. "Sie hätten zum Beispiel zum Tierarzt gehen können", so der Richter in der Urteilsbegründung. Das Urteil - eine unbedingte Geldstrafe von 240 Euro und 240 Euro auf Bewährung - nahm der Mann grinsend an. In Bezug auf die gefährliche Drohung gegen seine Freundin wurde der 46-Jährige freigesprochen.
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