Rumäne verurteilt

Home-Invasion in Leonding: 5 Jahre Haft

Österreich
25.07.2017 17:07

Weil er gemeinsam mit fünf weiteren Komplizen im Sommer 2016 eine 78-Jährige und deren Mitbewohner in einer Wohnung in Leonding überfallen, gefesselt und ausgeraubt hatte, ist ein 19-jähriger Rumäne am Dienstag in Linz zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die fünf mutmaßlichen Komplizen des Verurteilten wird gesondert verhandelt.

Ein 49-jähriger Mazedonier, der für die Frau gelegentlich Gartenarbeiten erledigt und fälschlicherweise gedacht hatte, sie habe sehr viel Geld im Haus, soll den Coup mit einem Bekannten - ein in Graz lebender Rumäne -, ausgeheckt haben. Dieser holte vier Landsleute mit an Bord, die die eigentliche Tat ausgeführt haben sollen, unter ihnen der 19-Jährige.

In der Nacht auf den 14. August des Vorjahres ging es dann an die Umsetzung: Drei maskierte Männer - laut Anklage bewaffnet mit Messer und Schraubenzieher - drangen in die Wohnung der Pensionistin in Leonding bei Linz ein, fesselten sie und einen bei ihr lebenden mongolischen Asylwerber und raubten 3200 Euro sowie zwei Ringe und ein Handy, das die Ermittler letztlich auf die Spur der Verdächtigen brachte. Ein vierter Mann wartete währenddessen im Fluchtauto.

Frau Kissen ins Gesicht gedrückt, gefesselt, geschlagen
Der 19-Jährige war geständig, auch wenn sich immer wieder Widersprüche auftaten. Er gab zu, Teil des Trios gewesen zu sein, das in die Wohnung eingedrungen war. Er habe der schlafenden Frau einen Polster ins Gesicht gedrückt, sie gefesselt und geschlagen und ihr den Ehering vom Finger gezogen. Er gab im Gegensatz zu seinen mutmaßlichen Komplizen zu, dass ihnen im Vorfeld klar gewesen sei, dass die Frau zu Hause ist.

"Ich habe gewusst, wenn mein Gast sich nicht befreien kann, müssen wir beide sterben" - so schilderte die 78-jährige Pensionistin ihre Situation in der Tatnacht. Denn es seien alle Fenster geschlossen und vier Zimmer Abstand zu den Nachbarn gewesen. Auch ihr Mitbewohner berichtete von der Angst, umgebracht zu werden.

Staatsanwalt: "Absolute Schwerkriminalität"
Staatsanwalt Herbert Wolfmayr sprach von "absoluter Schwerkriminalität". Er verwies darauf, dass die Pensionistin so an den Lattenrost eines Bettes gefesselt worden war, dass sich die Schnüre bei Bewegungen enger zogen. Er attestierte dem Angeklagten "mehr Glück als Verstand", dass er "nur" wegen schweren Raubes und nicht für einen Raub mit Todesfolge vor Gericht stehe.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant der jüngste und nicht der Kopf der Bande, wenn auch mehr als nur ein Mitläufer gewesen sei. Aufgrund seines Alters habe er aber die Folgen der Tat nicht abschätzen können. Er plädierte für eine "zweite Chance" in Form einer bedingten oder teilbedingten Strafe. Die Mutter des Angeklagten übergab der 78-Jährigen 950 Euro als teilweise Schadenswiedergutmachung und versprach, auch den Rest noch zu bezahlen.

Geständnis als Milderungsgrund
Das Jugendschöffengericht sprach den 19-Jährigen des Raubes - allerdings nicht wie angeklagt als Mitglied einer kriminellen Vereinigung und unter Verwendung von Waffen - sowie der Freiheitsentziehung schuldig. Er fasste fünf Jahre Haft aus. Erschwerend wurden die besonders brutale Vorgehensweise, eine einschlägige Vorstrafe, dass es bei beiden Fakten zwei Opfer gegeben hat und das Zusammentreffen mehrerer Delikte gewertet. Mildernd ist das Geständnis - "weder besonders reumütig noch zur Wahrheitsfindung besonders beitragend, aber ein Geständnis", so Eichinger - sowie die teilweise Schadenswiedergutmachung und die Jugend des Angeklagten gewertet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder Anklage noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Der Prozess gegen die fünf mutmaßlichen Komplizen wird Anfang August fortgesetzt.

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