Schwärzungen bei Hypo-Akten seien "unzulässig", bekräftigte Bures. Sie habe bereits ein Gespräch mit VfGH-Präsident Gerhart Holzinger geführt, der zugesichert habe, dass das Höchstgericht "rasch und zügig" entscheiden würde. Bures rechnet mit Klarheit noch vor dem Sommer. Seit einer ergebnislosen Aussprache mit Finanzministerium und Fimbag über geschwärzte Akten am Dienstag herrscht unter den Fraktionen die Meinung, dass der Gang zum VfGH unausweichlich ist.
"Am Ende des Tages wird der VfGH eine Reihe von Fragen beantworten müssen" - das sei aber nicht das Riesenproblem, weil man in diese Richtung sowieso eine Judikatur brauche, meinte SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. ÖVP-Fraktionsführerin Gabriele Tamandl gab sich am Mittwoch etwas zurückhaltender als am Vortag und forderte zunächst einen Beharrungsbeschluss, wonach die Behörden innerhalb von 14 Tagen brauchbare Akten nachliefern sollen. Ein solcher Schritt ist laut Verfahrensordnung jedoch ohnehin Voraussetzung für den Gang zum Höchstgericht.
NEOS: Gang zum VfGH hilft kaum etwas
Man müsse ein für alle Mal klären, dass jene, die geprüft werden sollen, nicht Unterlagen schwärzen dürfen, betonte Robert Lugar vom Team Stronach. Rainer Hable von den NEOS findet die Möglichkeit, zum VfGH zu gehen, zwar theoretisch hilfreich, glaubt aber, dass es praktisch kaum etwas helfen werde. Der Grüne U-Ausschuss-Frontmann Werner Kogler beharrte indes darauf, zusätzlich noch Verantwortliche von Finanzministerium und Fimbag als Auskunftspersonen ins Parlament zu zitieren, damit sie unter Wahrheitspflicht aussagen müssen.
Am Mittwoch steht die Befragung zweier Zeugen auf der Tagesordnung: Es kommen der Banken-Prüfungsleiter der Oesterreichischen Nationalbank, Martin Schütz, und der Vor-Ort-Prüfer der Finanzmarktaufsicht, Johann Schantl. Hier geht es in erster Linie um Aufsichtserkenntnisse aus Hypo-Prüfungen von 2002 bis 2006.
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