Sein Vater war im Nationalsozialismus unter Generalfeldmarschall Rommel Wehrmann in Afrika. Nach der Kriegsgefangenschaft in Amerika wurde dem Tiroler die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen. Aus diesem Grund wurde Sohn Markus 1959 als Staatenloser geboren. "Mein Vater hat bestimmt keine Verbrechen begangen. Und ich habe mit dem Nationalsozialismus rein gar nichts am Hut", erzählt Baumann.
"Hatte nie Probleme mit Staatenlosigkeit"
Warum bekam er aber nicht einfach die Staatsbürgerschaft seiner Mutter, die ebenfalls in Österreich geboren wurde? "Bis 1983 war gesetzlich geregelt, dass eheliche Kinder die Staatsbürgerschaft des Vaters erhalten", weiß Martin Plunger, Chef der Abteilung Staatsbürgerschaft des Landes. Baumann bestätigt: "Mir war bewusst, dass ich staatenlos bin. Ich hatte damit aber nie Probleme." Bis zum Jahr 2010, als sein Fremdenpass ablief und nicht mehr verlängert wurde. "Seitdem bekomme ich kein Arbeitslosengeld und bin nicht krankenversichert."
Und es kam noch schlimmer: Vor einigen Monaten flatterte eine Strafverfügung ins Haus. "Weil ich mich illegal im Land aufhalte, muss ich 500 Euro zahlen oder 66 Stunden ins Gefängnis wandern", ist der Schwazer entsetzt. Da er nicht arbeiten darf, hat Baumann kein Geld, um die Strafe zu bezahlen. "Aber was passiert, wenn ich entlassen werde?", fragt sich der 54-Jährige.
"Werde Strafe absitzen und in Deutschland um Asyl bitten"
Andreas Mandl vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hätte die Lösung: "Wir überprüfen gerne, ob Herr Baumann den Anspruch auf einen Aufenthaltstitel hätte." Doch der Staatenlose will sich "nicht schikanieren lassen. Ich werde wohl die Haftstrafe absitzen und dann um Asyl in Deutschland ansuchen."
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