Am 20. März 2012 stand der 35-Jährige gegen 8.30 Uhr auf, hörte, dass die Dusche rauschte, machte sich einen Kaffee, nahm einen Schluck - und verfiel plötzlich wieder in Tiefschlaf. "Ganz im Gegensatz zu meinen Gewohnheiten", so der Angeklagte.
Als er sieben Stunden später erwachte, lief die Dusche immer noch. Er klopfte an der Tür, öffnete diese schließlich, in dem er das Schloss aufbrach - und fand seine Mitbewohnerin nackt auf dem Boden liegend. Die gebürtige Kenianerin war tot, sämtliche Reanimationsversuche schlugen fehl.
Angeklagter bekennt sich schuldig
Seine Cannabis-Plantage war zu dem Unglückszeitpunkt erst im Entstehen, die Keimlinge für die rund 40 Pflanzen hatte der 35-Jährige kurz zuvor eingesetzt. "Ich kann immer noch nicht fassen, was da passiert ist. Ich würde alles tun, um das ungeschehen zu machen", bekräftigte der Angeklagte vor der Richterin und weiter: "Ich bekenne mich schuldig."
Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, das Risiko bewusst in Kauf genommen zu haben, zumal er den Abgaswächter der Kombi-Therme, der im Normalfall bei zu hoher CO-Konzentration die Anlage ausgeschaltet hätte, mit einer Socke verhängt hatte.
"Klassischer Fall für Fußfessel"
Laut Gutachter trat beim Opfer dadurch der sogenannte Schneewittchen-Effekt ein, man schläft sich einfach in den Tod. Die Obduktion der Frau ergab, dass 60 Prozent der roten Blutfarbstoffe durch Kohlenmonoxid ersetzt war - eine letale Menge.
Richterin Nicole Baczak bezeichnete sowohl "Konstruktion als auch Konstellation als irrsinnig", der Angeklagte habe den "unnötigen Tod einer jungen Frau in Kauf genommen, nur damit sie kiffen können. Das ist eigentlich unerträglich." Der 35-Jährige sei "ein klassischer Fall für die Fußfessel", so Baczak.
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