Posse um Sandro H.

Paraguay liefert nur aus, wenn Mordfall nicht verfolgt wird

Österreich
18.09.2012 08:07
Die Justizposse um den in Paraguay inhaftierten Kärntner Gefängnisausbrecher Sandro H. hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Denn die Behörden des südamerikanischen Staates wollen den Villacher nur dann nach Österreich ausliefern, wenn er bei uns nicht wegen Mordverdachts verfolgt wird.

Im monatelangen Ringen um die Auslieferung des wegen Mordverdachts gesuchten Ex-Unterweltlers hatte der Oberste Gerichtshof in Paraguay zuletzt einer Überstellung zugestimmt (siehe Infobox). Wie sich jetzt herausstellt, ist diese aber an Auflagen gebunden.

"Die Auslieferung wurde bewilligt, um die noch zu verbüßende Reststrafe zu vollstrecken. Und wegen vollendeten Versicherungsbetrugs", erklärt Helmut Jamnig von der Klagenfurter Staatsanwaltschaft. Aber wegen des Mordverdachts im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Michaela G. im Jahr 2006 dürfte H. (es gilt die Unschuldsvermutung) bei einer Auslieferung nicht verfolgt werden. Ein vorläufiger Freibrief für den verdächtigen Kärntner.

Paraguay kennt keine lebenslange Haft
Der Hintergrund liegt im paraguayischen Rechtssystem, das keine lebenslangen Haftstrafen – im Gegensatz zu unserer Justiz – vorsieht. Die Behörden könnten H. wegen des Mordverdachts somit erst dann verfolgen, wenn dieser seine Reststrafen verbüßt und eine Zeit lang auf freiem Fuß gelebt hätte. Oder wenn H. einer Verfolgung zustimmt – Letzteres darf aber wohl bezweifelt werden.

Hinzu kommt, dass H. bei einer Auslieferung wohl kürzer im Gefängnis sitzen wird, als es viele vermuten: Zumindest ein Teil der Haftstrafe in Paraguay dürfte ihm in Österreich gutgeschrieben werden.

Freigang 2008 zu Flucht genutzt
Der Kärntner wird dringend verdächtigt, seine damalige Freundin Michaela G. ermordet zu haben. Die Frau war im Februar 2006 spurlos verschwunden, von der damals 23-Jährigen fehlt bis heute jede Spur. Der Kärntner, der im Rotlichtmilieu eine bekannte Figur war, nutzte 2008 einen Freigang aus dem Gefängnis nach einer Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft dazu, sich abzusetzen.

Im Juli 2010 war der gebürtige Villacher nach der Ermordung eines ihm bekannten reichen deutschen Ehepaares in Paraguay festgenommen worden, jedoch nach wenigen Wochen wieder freigekommen. Aufgrund eines internationalen Haftbefehles aus Österreich wurde er Anfang vergangenen Jahres aber erneut festgenommen. Seither sitzt er in Haft.

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