Badeunfall-Prozess

Geldstrafen: Drama um den kleinen Elias

Kärnten
13.12.2017 17:44

Wie die Eltern des kleinen Elias den Prozess aushalten? Vermutlich nur unter größter Anstrengung. Denn auch den Kindergärtnerinnen schießen Tränen ein, wenn sie zu erklären versuchen, wie sie den Kleinen bei ihrem Badetag in Bleiburg leblos aus dem Wasser geholt haben - ein Unfall, der Elias zum Pflegefall machte.

"Ich konnte es nicht verhindern. Also bin ich hier, um mich aus tiefstem Herzen zu entschuldigen und Verantwortung zu übernehmen", sagt die blutjunge Pädagogin mit leiser Stimme zu Richter Franz Boschitz, der am Bezirksgericht in Bleiburg das Unfalldrama um den Vierjährigen aufklären soll. Elias war Teil einer 17-köpfigen Kindergartengruppe, mit der drei Betreuerinnen - die 24-jährige Kindergärtnerin und ihre Helferin (45) sind angeklagt - im Bleiburger Freibad waren. Nur Minuten nach der Ankunft geschah es bereits: Der Bub fiel ohne Schwimmflügerln unbemerkt ins Wasser, wurde erst nach mehr als zehn Minuten leblos treibend entdeckt. "Es war schlimm für alle", schildert die Helferin. "Der Kleine war ganz blau, hat nicht geatmet." Seine Freunde mussten entsetzt zuschauen, wie um Elias Leben gekämpft wurde - zwar erfolgreich, doch Ärzte befürchten schwerste Schäden.

Der Bub könnte für immer ein Pflegefall bleiben, der rund um die Uhr versorgt werden muss. "Er war so ein liebes Kind", sagen beide Betreuerinnen, von denen die Ältere zum Unfallszeitpunkt noch gar nicht anwesend war. Sie habe Elias in dem Chaos bei ihrer Ankunft - die Kinder fuhren in einem kleinen Bus der Gemeinde in zwei Gruppen - nicht bemerkt.

Was die Frage aufwirft, ob drei Betreuer für 17 quirlige Nichtschwimmer ausreichen. Zumal im Bad niemand aufgepasst hat. Der junge Bademeister, dem ebenfalls eine Verletzung seiner Aufsichtspflicht vorgeworfen wird, fühlt sich unschuldig: "Ich war bei der Technik. Die Mama hätte auf das Bad achten müssen."

Die Mama bestätigt das, behauptet aber auch: "Ich habe gar nichts gesehen."

Bezirksanwalt Norbert Rautz bringt es auf den Punkt: "Ein Kleinkind ist fast gestorben - das scheinen hier einige zu vergessen." Richter Boschitz sieht das ähnlich: 2000 Euro Geldstrafe für den Bademeister, 1500 Euro für die reumütige Kindergärtnerin, Freispruch für die Helferin. Und 11.000 Euro Teilschmerzengeld für Elias Mama. Nicht rechtskräftig.

Kerstin Wassermann, Kärntner Krone

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