Beschwerde abgelehnt

Bettelverbot hält vor dem Gericht

Salzburg
08.07.2016 17:48

Das - seit Juni noch ausgeweitete - sektorale Bettelverbot in der Stadt Salzburg ist rechtens. Zu dieser Erkenntnis kommt das Landesverwaltungsgericht in seinem Urteil, das mit Spannung erwartet worden ist.

Zur Vorgeschichte: Vier Frauen und Männer aus dem Bettlermilieu hatten über Anwälte der Plattform für Menschenrechte Beschwerden gegen die ausgestellten Strafzettel der Landespolizeidirektion Salzburg eingebracht. In einem Fall ging es um eine Frau, die in der Getreidegasse trotz geltendem Verbot still bettelte und 100 Euro Strafe zahlen musste. Aus einem extra eingerichteten Fonds, der nach eigenen Angaben aus Spenden gespeist wird, wollte die Plattform das Bettelverbot kippen: Durch die Strafe sei das verfassungsmäßig gewährleisteten Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden. Daher sei die Bettelverbotsverordnung verfassungswidrig. Das Landesverwaltungsgericht hat die Vorwürfe nun als unbegründet abgewiesen und lässt auch keine Revision mehr zu. Das Gericht bekräftigt auch die Argumentation der Stadtregierung, dass die "erlassene und zur Anwendung kommende Verordnung unter bestimmten, sachlich gebotenen Voraussetzungen (Erschwernistatbestand, Missstands-Tatbestand) als gesetzes- wie auch verfassungskonform zu erachten ist".

Wenig Anzeigen, Verbot wird eingehalten
Seit Einführung des sektoralen Verbotes 2015 wurden 83 Anzeigen erstattet, seit Juni kamen noch fünf Anzeigen dazu: "Wie mir die Polizei bestätigt hat, hat das Bettelverbot auch dazu beigetragen die Rechtslage zu verdeutlichen und somit im Ergebnis die Polizeiarbeit zu vereinfachen. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Erleichterung der Polizeiarbeit insgesamt und somit zur Hebung der Sicherheit in der Stadt Salzburg. Ich danke auch dem Bürgermeister, dass mit seiner Unterstützung eine Mehrheit im Gemeinderat hergestellt worden ist", reagierte der zuständige Stadtvize Harald Preuner.

Plattform wird weiter gegen Verbot kämpfen
Josef Mautner von der Plattform für Menschenrechte wird aber weiter kämpfen: Über Anwälte wird das Bettelverbot an den Verfassungsgerichtshof herangetragen und der Bescheid angefochten. Die Stadt geht indessen härter gegen Notlager unter Brücken vor, ein Wachdienst patroulliert. Im Gegenzug werden Notreisende durch den Virgilbus medizinisch versorgt, die Caritas bietet eine Schlafstelle. Die Plätze reichen aber nicht.

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