"Ein Häuflein Elend"

3 Radler im Pinzgau getötet: Bedingte Haft für 22-Jährige

Österreich
26.04.2012 13:05
Eine 22-jährige Autofahrerin ist nach einem Verkehrsunfall in Salzburg, bei dem drei Radfahrer getötet worden waren, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Die Frau hatte riskant überholt und war in eine Biker-Gruppe gerast. Zwei Frauen und ein Mann aus Zell am See wurden über die Böschung geschleudert. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung ist nicht rechtskräftig.

"Es tut mir leid, was passiert ist, es ist alles so schnell gegangen. Ich habe beim Überholen keinen Gegenverkehr gesehen", sagte die Angeklagte unter Tränen über das Unglück, das sich am 10. April 2011 in Bruck an der Glocknerstraße im Pinzgau ereignet hatte.

Der verkehrstechnische Sachverständige Gerhard Kronreif erläuterte anschließend den Unfallhergang. Die 22-jährige Lenkerin sei bei dem Überholvorgang gegen 14 Uhr auf der Zeller Straße in einer Rechtskurve 100 bis 110 km/h gefahren. "Die gewählte Geschwindigkeit hat aber nicht dem Fahren auf Sicht entsprochen", so der Gutachter.

82 km/h wäre sichere Geschwindigkeit gewesen
"Die erforderliche Überholsichtweite errechnet sich mit 278 Meter, die maximale Sichtweite betrug aber 80 Meter – die Lenkerin hat also nur 30 Prozent jener Wegstrecke gesehen, die sie zum Überholen benötigt hätte. Um die 82 km/h wäre die sichere Geschwindigkeit gewesen. Die Lenkerin hätte dann noch durch eine Vollbremsung hinter der (von ihr zu überholenden, Anm.) Radfahrerin bleiben können", sagte Kronreif. Auf dem Streckenabschnitt galt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Angeklagte war in Richtung Zell unterwegs, die drei Radfahrer in Richtung Bruck.

Der Richter schloss sich der Argumentation des Verteidigers an. Die beiden konnten die Zusatzqualifikation "besonders gefährliche Verhältnisse", auf welcher die Staatsanwaltschaft beharrte, nicht erkennen. Das gestartete Ausweichmanöver nach links sei aus dem Ruder gelaufen.

Anwalt: Mandantin ist "ein Häuflein Elend"
Rechtsanwalt Hirsch hatte zuvor betont, dass seine Mandantin, die er als "ein Häuflein Elend" bezeichnete, einer Fehleinschätzung unterlegen sei. Mildernd wertete der Richter die Unbescholtenheit, das Geständnis, die Schadenswiedergutmachung durch die Haftpflichtversicherung, die Kontaktaufnahme der Beschuldigten mit den Angehörigen der Toten – die Frau nahm auch an der Verabschiedung teil – und den positiven Eindruck, den sie vor Gericht hinterlassen hatte.

"Sie leidet unter dem Unfallgeschehen", sagte der Richter. Die 22-Jährige wurde nach dem tragischen Unfall zwölf Tage in einer Klinik psychiatrisch betreut und nahm danach noch über Monate eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch.

Nach der Urteilsverkündung gab Staatsanwalt Alexander Winkler keine Erklärung ab. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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