Schock für Beamte

Schubs-Affäre in Leoben: Polizisten angeklagt!

Steiermark
20.05.2018 06:24

Paukenschlag um jene beiden jungen steirischen Polizisten, die im Mai des Vorjahres eine amtsbekannte und noch dazu mehrfach vorbestrafte Leobnerin zu Boden gestoßen haben (siehe Video oben): Die Staatsanwaltschaft hat sie jetzt angeklagt, unter anderem wegen Körperverletzung. Der Anwalt der Exekutivbeamten ist verwundert.

Die Anklage schockiert nicht nur die betroffenen Polizisten, sondern viele Kollegen: Immer wieder mischte sich - wie berichtet und im Video unten zu sehen - im Mai 2017 eine amtsbekannte und mehrfach Vorbestrafte in eine Amtshandlung in einem Leobner Lokal ein. Mit der Schlägerei hatte sie nichts zu tun, trat erst in die Räumlichkeiten ein, als diese bereits vorüber war. Dennoch störte sie die Erhebungen der beiden Beamten. Sechsmal ermahnten die Polizisten die damals 47-Jährige - nichts half. Eine Bekannte versuchte sogar, die Frau abzuhalten, doch sie hörte nicht.

Im Freien geschah das, was per scharf gekürztem Videoausschnitt die Runde in den sozialen Netzwerken machte: Einer der Exekutivbeamten schubste die Frau nach hinten, nachdem sie erneut in seine persönliche Sicherheitszone eingedrungen war. „Völlig legitim!“, laut deren Anwalt Andreas Kleinbichler: „Sie hat mehrfach, trotz Ermahnungen, in die persönliche Sicherheitszone der Polizisten eingegriffen. Man bedenke, sie hätte zur Dienstwaffe gegriffen!“

Die beiden hätten entsprechend der Richtlinien, ja sogar überaus maßhaltend, gehandelt, immerhin war Gefahr in Verzug. Eigentlich sollten sich die jungen Exekutivbeamten um einen Mann kümmern, der Gefahr lief, erneut angegriffen zu werden.

Bewusstlosigkeit nur vorgetäuscht?
Die Frau stürzte jedenfalls zu Boden, drehte sich zur Seite und blieb reglos liegen. So macht es zumindest den Anschein im Video, welches keine Tonspur führt. Doch: Laut Aussagen war die Steirerin alles andere als bewusstlos. Sie lag zwar auf dem Boden, schimpfte aber ständig vor sich hin, wie ein Augenzeuge bestätigt.

„Drehung wäre so nie möglich gewesen“
Dass sie gar nicht bewusstlos gewesen sein kann, ist auch für Andreas Kleinbichler sonnenklar: "Sie dreht sich nach dem Aufkommen auf dem Boden um. Bewusstlosigkeit tritt sofort ein, die Drehung wäre so nie möglich gewesen!“ Im Stich gelassen hätten die Männer die Frau keinesfalls. Nach einer Minute kehrten sie zu ihr zurück und alarmierten das Rote Kreuz. Das hatte allerdings keine große Arbeit mit ihr. Einer Verarztung stimmte sie erst nach gutem Zureden zu, die kleine Wunde am Kopf musste schließlich nicht weiter behandelt werden.

Kleinbichler abschließend: “Wenn der Täter zum Opfer stilisiert wird, entsteht die Gefahr des Verlustes von exekutiven Befugnissen!"

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