„Erstmal abwarten“

Puigdemonts Auslieferung „wohl nicht vor Ostern“

Ausland
26.03.2018 20:06

Nachdem der ehemalige katalanische Regierungschef Carles Puigdemont - gegen ihn liegt wegen Rebellion in Spanien ein internationaler Haftbefehl vor - am Sonntag in Deutschland gefasst worden war, ist seit Montag klar: Mit der Auslieferung des 55-Jährigen nach Spanien wird es noch dauern. Entscheiden muss darüber das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein - und das wird wohl nicht vor Ostern der Fall sein, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.  Puigdemont werde kein politisches Asyl in Deutschland beantragen, erklärte sein Verteidiger. Puigdemont bleibt vorerst in deutscher Haft.

Das Amtsgericht Neumünster habe am Montag eine sogenannte Festhalteanordnung erlassen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft, Georg Güntge, am Abend in Neumünster. Das bedeute noch nicht, dass Puigdemont ausgeliefert werde. „Wir befinden uns jetzt erst im richtigen Auslieferungsverfahren. Jetzt wird geprüft, ob die Auslieferung zulässig ist.“

Puidgemont war am Sonntag in Schleswig-Holstein auf der Rückreise von Finnland nach Belgien festgenommen worden. Er hatte im Oktober die Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien ausgerufen und damit gegen die Verfassung verstoßen. Daraufhin leitete die Justiz Ermittlungen wegen Rebellion ein. Puigdemont floh nach Belgien ins Exil.

Bis zu 25 Jahre Haft möglich
Am Freitag eröffnete der Oberste Gerichtshof Spaniens Strafverfahren gegen Puigdemont und weitere Regionalpolitiker wegen Rebellion, Veruntreuung oder Gehorsamsverweigerung. Ihnen drohen bis zu 25 Jahre Haft. Der Hinweis auf eine bevorstehende Einreise Puigdemonts nach Deutschland kam von einem Verbindungsmann des Bundeskriminalamtes in Madrid. Die deutsche Polizei habe sich zur Festnahme entschieden, sagte ein Ministeriumssprecher. Wenn ein Haftbefehl vorliege, sei es Aufgabe der Polizei, denjenigen festzunehmen und keine politischen Erwägungen anzustellen.

Sprecherin: „Erstmal abwarten“
Eine Sprecherin von Deutschlands Justizministerin Katarina Barley verwies auf Äußerungen der Ministerin vom Sonntag, dass die Entscheidung über eine Auslieferung grundsätzlich bei den Justizbehörden liegt. Auf Fragen, ob es einen politischen Ermessensspielraum gebe, ging die Sprecherin nicht ein. Diese Frage stelle sich nicht. Barley sagte am Sonntagabend in der ARD: „Die ersten Schritte sind jetzt erstmal rein juristische, und die gilt es jetzt erstmal abzuwarten.“

Überprüfung, ob Auslieferung an Spanien rechtlich zulässig ist
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Spanien sei ein demokratischer Rechtsstaat. Es bleibe die Überzeugung der Bundesregierung, dass der Katalonien-Konflikt „innerhalb der spanischen Rechts- und Verfassungsordnung“ gelöst werden müsse. In diesem Sinne habe Deutschland die spanische Regierung unterstützt. Die Beziehungen zu Spanien sieht Seibert nach eigenen Worten wegen der Festnahme nicht belastet. Das Oberlandesgericht prüft anhand von Unterlagen aus Spanien auch, ob eine Übergabe an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist.

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