Dr. Woltron schreibt u. a. in seinem Bericht in der Sonntags-„Krone“ unter der Überschrift „Was jetzt, Herr Bundeskanzler“: „ übertragen auf jetzt, bedeutet dies, dass alle Notmaßnahmen nach erfolgtem Sieg gegen das Coronavirus (eig. Anm.), ersatzlos zurückgefahren werden müssen“. Und weiter, dass er sich kritische Fragen gefallen lassen müsse. Meine Frage wäre zu diesem Thema: Was passiert mit allen Gesetzes- und Verfassungsänderungen, die aufgrund dieser Pandemie mehr oder weniger in einer Nacht-und-Nebel-Aktion erlassen wurden (auch so etwas gibt es)? Was geschieht mit ihnen nach Beendigung der Krise? Werden sie zurückgenommen oder werden sie, der Bequemlichkeit halber, weiterhin ihre Gültigkeit haben? Und vor allem würde mich, und sicher nicht nur mich, auch interessieren, welche dies waren! Kein Wort davon wurde bis dato darüber verloren.
Rudolf Dijak, Spittal/Drau
Erschienen am Fr, 1.5.2020
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