US-Präsident Donald Trump will nicht nur seine Truppen weitestgehend aus Syrien abziehen, sondern er mahnt von den europäischen Staaten ein, dass sie ihre IS-Kämpfer zurücknehmen und hier vor Gericht stellen, widrigenfalls werde er alle freilassen. Für Trump gilt auch in dieser Causa die Maxime „America first!“ Gleichwohl, ob die europäischen Staaten die IS-Kämpfer freiwillig in ihre Heimatländer zurückreisen lassen oder ob sie Trump in letzter Konsequenz einfach freilässt, bedeutet das für Europa in jedem Fall eine Katastrophe ungeahnten Ausmaßes und wirft auch verwirrende rechtliche und logistische Probleme auf. Der gehegte Wunsch einiger EU-Staaten, dass die rund 800 Gefangenen in Syrien vor Gericht gestellt werden, wird sich leider nicht erfüllen. Mit der Drohung hat Trump die unselige EU jedenfalls in ein Desaster manövriert. Die Beweisführung hinsichtlich der verübten Gräueltaten dürfte nur in Verbindung mit einer Kronzeugenregelung erfolgversprechend sein. Viele der Verurteilten radikalisieren sich in der Haft zusätzlich, können aber nicht ewig weggesperrt werden. Eine Abkehr von den extremistischen Handlungen ist von dieser Menschengruppe nicht zu erwarten. Nur so genannte Gutmenschen, Visionäre und Linke glauben an eine Deradikalisierung. In unserem Staatsbürgerschaftsgesetz ist unter anderem festgeschrieben, dass ein österreichischer Staatsbürger, welcher freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates eintritt, dadurch die österreichische Staatsbürgerschaft verliert. Der sogenannte Islamische Staat (IS) wird nicht als legitimer Staat anerkannt, sondern wird als terroristische Terrororganisation eingestuft. Aus diesem Grund kann die österreichische Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden. Unser Gesetzgeber wäre längst schon gefordert, dass die Gesetze nachgeschärft werden, damit den IS-Kämpfern und den Sympathisanten die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, zumal sie eine nicht zu unterschätzende latente Gefahr für unser Land darstellen.
Peter Puster, Gendarmerie-Chef- inspektor i. R., Feldkirchen bei Graz
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